Polizist vor Gericht
Flüchtling hart angefasst – Beamter kämpft gegen die Degradierung

14.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:33 Uhr
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Freistaat Bayern will verurteiltem Landshuter Ordnungshüter jetzt ans Geld.

LANDSHUT/REGENSBURG Für einen bayerischen Polizeibeamten hat die sogenannte Flüchtlingskrise im Herbst 2015 ganz persönliche Konsequenzen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung des 51-jährigen Polizeihauptkommissars wegen Körperverletzung eines afghanischen Flüchtlings befasst sich ab Montag die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg als Disziplinarkammer mit dem Fall. Der Freistaat Bayern will den ehemaligen Dienstgruppenleiter degradieren.

Folgendes ist im August 2015 passiert: Drei afghanische Jugendliche waren aus ihrer Unterkunft in Landau ausgerissen und mit dem Zug ohne Ticket nach Landshut gefahren. Die Polizei griff die Jugendlichen damals auf, brachte sie in die Landshuter Inspektion. In den Räumen der Landshuter Polizei weigerten sie sich dann nicht nur, ihre Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung abzugeben, sondern randalierten, setzten sich mit Händen und Füßen zur Wehr, so dass die Streifenbeamten unter anderem vom Dienstgruppenleiter und anderen Kollegen Unterstützung brauchten.

Dem Dienstgruppenleiter scheinen dabei die Sicherungen durchgebrannt zu sein. Denn zu allem Überfluss streikte dann auch noch der Scanner, die drei Jugendlichen sollten deshalb zur Abnahme der Fingerabdrücke in den ersten Stock in die Räume des Kriminaldauerdienstes gebracht werden. Dabei packte der Polizeihauptkommissar einen auf dem Boden sitzenden, mit Handschellen und Klettfesseln an den Beinen fixierten 17-Jährigen an der Verbindungskette der Handschellen und zog die Arme des jungen Afghanen bis zum Anschlag der Schultergelenke nach oben, so dass sich der Oberkörper zeitweise in der Luft befunden habe, wie es in der Anklage hieß. Der 17-Jährige habe vor Schmerz geschrien und der Dienstgruppenleiter erst von ihm abgelassen, als er von Kollegen lautstark aufgefordert worden sei, aufzuhören.

Der Polizeibeamte wurde nach dieser Tat sofort vom Dienst suspendiert. In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht hatte er seine Schuld nicht eingestanden und war zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Landshut verurteilte ihn dann in der Berufung zu 150 Tagessätzen – 9.000 Euro musste der Polizist bezahlen.

Er habe den 17-Jährigen, von dem aktiver Widerstand ausgegangen sei und der Kollegen verletzt habe, keinesfalls quälen bzw. verletzen wollen, sagte sein Verteidiger damals vor Gericht. Doch jetzt geht es um die weiteren Folgen seines Handelns: „Der Freistaat hat beantragt, seinen Dienstgrad zurückzustufen“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage. Die Richter müssen entscheiden, ob ein Polizist die Nerven verlieren darf – oder bis zu seinem Lebensende Einschnitte wegen einer solchen Tat, beispielsweise bei der Pension, erleiden muss.

Landshut