Vergewaltigungs-Vorwürfe
Freispruch für die Erzieherin!

15.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:42 Uhr
−Foto: n/a

Was für eine Last muss der 45-jährigen Erzieherin bei der Urteilsverkündung von den Schultern gefallen sein. Ihre wurde vorgeworfen, ihren Schützling, einen damals 15-jährigen Afghanen, vergewaltigt zu haben. Am zweiten Verhandlungstag fällte die Jugendkammer am Landgericht Landshut das Urteil: Freispruch für die zweifache Mutter. Dem vermeintlichen Opfer glaubt das Gericht dennoch.

LANDSHUT Das Gericht sei zwar davon überzeugt, dass die 45-jährige angeklagte Erzieherin und der Flüchtling Sex hatten, jedoch habe sich nicht nachweisen lassen, dass Gewalt angewendet worden sei, sagte ein Gerichtssprecher gestern Abend.

Die Staatsanwaltschaft legte der Frau sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tatmehrheit mit Vergewaltigung zur Last.

Zum Tatzeitpunkt am 30. Dezember 2015 war die 45-Jährige in einer Einrichtung in Kumhausen für die Betreuung und Erziehung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge zuständig, darunter auch der Afghane. Mehrmals habe er ihr gegenüber betont, bereits 22 Jahre alt zu sein, wie sie der Kammer erklärte. Kurz nach Mitternacht soll die Angeklagte den jungen Mann zweimal zum Sex gedrängt haben, so die Aussage des jungen Mannes.

Bereits am ersten Verhandlungstag wehrte sich die Frau gegen die schlimmen Vorwürfe und erklärte, er sei es gewesen, der Sex mit ihr wollte. Sie selbst habe sich im Wohnzimmer auf das Sofa gelegt und sei sie vorm Fernseher eingeschlafen. „Plötzlich stand er vor mir und zog meine Hose runter. Es ging alles so schnell“, so die Erzieherin. Sie habe ihn jedoch erfolgreich wegdrücken können.

Ob sie der Afghane berührt habe oder ob es zu einem Geschlechtsakt kam, daran hatte sie keine Erinnerung mehr. Als der Vorsitzende Richter Theo Ziegler sie damit konfrontierte, warum man in ihrem Körper DNA-Spuren des Afghanen gefunden habe, hatte sie ebenfalls keine Erklärung parat. „Was sie sagen, ist sehr schwer zu glauben“, erklärte Ziegler der Angeklagten.

Die Frau ist, wie sie selbst angab, seit 2009 schwer Alkoholkrank. Momentan sei sie jedoch trocken. Der Gutachter Dr. Hubert Näger attestierte der Erzieherin zur Tatzeit eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Die Kammer ging davon aus, dass die Erzieherin während der Tat stark alkoholisiert war, was eine verminderte Straffähigkeit für die Angeklagte bedeutete.

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