Brutale Attacke
Dreieinhalb Jahre Knast für den Machetenmann

31.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:40 Uhr
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Ein unter angeblicher Amnesie leidender Angeklagter, „schillernde“ Persönlichkeiten als Zeugen und eine ungeklärte Vorgeschichte – dies führte gestern nach drei Verhandlungstagen zu einem Urteil am Landgericht Landshut: Weil der Angeklagte, ein 37-jähriger Kroate, letztes Jahr in Eching seinen 32-jährigen Landsmann brutal mit einer Machete angegriffen hatte, muss er jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags rückte die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer damit ab.

LANDSHUT/ECHING Von Anfang an behauptete der Kroate, dass er sich an den brutalen Überfall auf seinen Bekannten partout nicht erinnern könne, da er an dem Tag Schmerztabletten und Alkohol konsumiert habe – erst im Gefängnis sei er wieder zu sich gekommen.

Wie die Beweisaufnahme zeigte, trafen sich der Angeklagte, dessen Bruder und der Geschädigte am 14. April 2018 zu einem klärenden Gespräch in einem Echinger Biergarten. „Er dachte, ich hätte was mit seiner Frau und drohte uns. Er wollte auch nicht, dass sein Kind bei mir wohnt“, so der Angeklagte vor Gericht. Letztendlich habe man sich darauf geeinigt, sich gegenseitig in Ruhe zu lassen. Was danach passierte, erklärte der 37-Jährige der Kammer mit einer „kompletten Dunkelheit im Kopf“.

Während seines angeblichen geistigen Aussetzers geschah der brutale Überfall: Laut Staatsanwaltschaft klingelte der Angeklagte abends nach dem Treffen beim 32-jährigen Kontrahenten, schlug ihn mit der Faust ins Gesicht und versuchte schließlich mit einer Art Camping-Machete auf dessen Kopf einzustechen. Doch der Geschädigte konnte sich wehren, packte die Klinge und drückte den Angreifer gegen die Wand. Nachdem der Überfallene wissen wollte, was das zu bedeuten habe, zog der Angeklagte unter seinem Pullover ein weiteres Messer und ein Beil hervor. Doch der Geschädigte suchte das Weite und erlitt lediglich Schnittverletzungen an den Fingern.

Wie der Angeklagte selbst berichtete, gewährte er der Ex-Frau des 32-Jährigen und deren gemeinsamer vierjährigen Tochter in seiner Wohnung Unterschlupf, nachdem sie ihren Ex-Mann wegen angeblicher Morddrohungen angezeigt hatte. Daraufhin wurde dem Geschädigten mit Gewaltschutzbeschluss gerichtlich verboten, sich zu nähern. Doch es soll weiterhin zu Problemen und Drohungen zwischen dem ehemaligen Paar gekommen sein, ebenso mit dem Angeklagten aufgrund der neuen Wohnsituation. „Ich hatte Angst um mein Kind“, erklärte der 32-Jährige in seiner Zeugenaussage vor Gericht und gab an, dass er selbst beim Angeklagten einige Monate gewohnt hatte und dieser damals Alkoholprobleme gehabt habe.

Ob jedoch die Medikamente zusammen mit dem am Tattag getrunkenen Alkohol tatsächlich zu einer Amnesie beim Angeklagten geführt haben kann, bezweifelte der psychiatrische Sachverständige Dr. Bernd Weigel und konnte diese „medizinische nicht nachvollziehen“. „Dagegen spricht unter anderem die Gewöhnung an die Tabletten, der Grad der Intoxikation, und der Angeklagte konnte nach der Tat noch Angaben beim Ermittlungsrichter machen. das ist unlogisch.“

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin Sigrid Kolano eine siebenjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes. Dem folgte die Kammer nicht, da sich nach Begründung des Vorsitzenden Richters Markus Kring ein „Tötungsvorsatz nicht hinreichend belegen“ ließ. So sei die Motivlage offen geblieben und auch, was zwischen dem Treffen im Biergarten und dem Angriff vorgefallen sein könnte. Zudem sei die Machete als Tatwaffe für den Tötungsvorsatz „suboptimal“ gewesen, so Kring. – mr –

Landshut