Prozess in Landshut
Ergoldingerin unter den Opfern des Sex-Arztes

04.12.2018 | Stand 13.09.2023, 1:50 Uhr
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Er habe „Zuneigung, Liebe und Anerkennung bei den Frauen gesucht“, so lautete die Entschuldigung des Rottaler Hausarztes, warum er medikamentenabhängige Patientinnen mit Rezepten versorgt hatte – für Sex! Auch eine Frau aus Ergolding ist unter den Opfern. Am Montag war der Prozessauftakt vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Landshut.

LANDSHUT Die Staatsanwaltschaft legt dem 59-Jährigen unter anderem zehn Fälle von sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, Vergewaltigung und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch, zur Last. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, um den mutmaßlichen Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen.

Seit Ende Mai sitzt der verheiratete Mediziner in Untersuchungshaft in der JVA Landshut, weil er die ärztliche Vertrauensbasis zu seinen psychisch labilen und abhängigen Patientinnen aufs Übelste ausgenutzt haben soll.

Die von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretene Anklage geht davon aus, dass der Arzt seit Mitte 2016 einer Patientin beruhigende und angstlösende „Tranquilizer“, verschrieben hat. Das Medikament macht schnell abhängig, was auch bei der Frau der Fall gewesen sein soll. Der Mediziner habe die Patientin in der Zeit von Mitte März bis Dezember 2017 achtmal in ihrer Wohnung besucht, ihr Rezepte für Medikamente überreicht und im Gegenzug Oralverkehr von ihr gefordert. Auch soll er sie erpresst haben, dass er ihr keine Rezepte mehr ausstellen würde, sollte sie ihm den Sex verweigern.

Der Zustand der Frau sei, so die Anklage, infolge der Tabletten-Abhängigkeit immer „perspektivloser“ geworden und sie habe deshalb einen Suizidversuch verübt. „Danach entdeckte ihr Bruder auf ihrem Handy Chat-Verläufe mit dem Angeklagten und erstattete Anzeige“, erklärte die zuständige Kriminaloberkommissarin.

Die Ermittlungen gegen den Allgemeinarzt kamen ins Rollen. Die Praxis des Arztes und seine darüberliegende Wohnung wurden durchsucht. Bei Handyauswertungen kamen schließlich Details mit weiteren mutmaßlichen Opfern ans Licht, so die Beamtin.

Ein weiterer Fall wurde aufgedeckt, bei dem die Ehefrau eines medikamentenabhängigen Mannes in eine verhängnisvolle Affäre mit dem Arzt verwickelt gewesen sein soll. Der Angeklagte war der Hausarzt des Paares. Als die Frau im Februar 2017 den Mediziner aufgrund finanzieller Probleme um ein privates Darlehen über 2.000 Euro für ein Auto gebeten haben soll, habe ihr der Mediziner angeboten, das Darlehen in Form von „Liebesdiensten“ zu tilgen. Die Frau lehnte zunächst ab, hat dann aber doch eingewilligt. Es sei zu mehreren Treffen hinter dem Rücken des Ehemanns gekommen.

Der Mediziner habe die Frau sogar noch weiter unter Druck gesetzt, indem er ihr androhte, ihrem medikamentenabhängigen Ehemann keine weiteren Opiate mehr zu verschreiben, wenn sie nicht weiterhin mit ihm schlafe. „Als sie schließlich in seiner Wohnung mit ihm Schluss machen wollte, vergewaltigte er die Frau“, sagte die Polizeibeamtin aus. Auch eine Frau aus Ergolding war laut Staatsanwalt Siegl seit 2013 Patientin des Angeklagten wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und eines Suchtmittelproblems.

2014 habe sie der Arzt besucht und ihr kostenlos einen 10er- Streifen des Medikaments Oxycodon gegeben, ein stark wirkendes Opioid mit hohem Abhängigkeitspotenzial. Kurze Zeit später habe sie den Mediziner per WhatsApp gefragt, was sie tun könne, damit er ihr das Medikament verschreibe. Sie solle mit ihm schlafen, so seine Antwort. Auch diese Patientin habe sich auf den Deal eingelassen.

„Die Inhalte der Anklageschrift sind richtig“, erklärte der Mediziner über seinen Verteidiger. Es tue ihm aufrichtig leid. Als Begründung gab er an, dass er seit Jahrzehnten in einer Ehe ohne körperliche Nähe und Liebe leben würde. Er habe auf dieser Basis versucht, dies zu kompensieren.

Die Kammer gab zu verstehen, dass für den Angeklagten im Falle eines Täter-Opfer-Ausgleichs und eines Geständnisses eine Straferwartung von zwei bis drei Jahren denkbar sei, die gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Der Prozess wird am 11. Dezember fortgesetzt.

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