Versuchte Tötung
Staatsanwalt erhebt Anklage nach versuchten Schüssen auf Polizisten

06.11.2018 | Stand 13.09.2023, 0:25 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: Schmid (

Dieser Vorfall machte bundesweit Schlagzeilen: Am 12. Juni hat ein abgelehnter nigerianischer Asylbewerber im Landratsamt Landshut versucht, auf Polizisten zu schießen. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft Landshut den 29-Jährigen an, wie die Strafverfolger in einer Pressemitteilung heute bekannt geben. Die Behörde geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus und schildert detailliert den Tathergang.

LANDSHUT Die Anklagebehörde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass der abgelehnte Asylbewerber am Dienstag, 12. Juni, im Landratsamt Landshut versucht hat, einen Polizeibeamten mit einer Dienstpistole zu erschießen. Ihm war kurz zuvor eröffnet worden, dass er noch am selben Tag abgeschoben werden soll. „Obwohl der Angeschuldigte durchlud und mehrfach abdrückte, wobei er die Waffe gezielt auf den Polizeibeamten richtete, löste sich auf Grund einer zusätzlichen Sicherung kein Schuss“, heißt es in der Pressemitteilung.

Der 29-jährige Nigerianer war im Januar 2015 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Dieser war bereits im November 2016 abgelehnt worden. Er wurde damals darüber unterrichtet, dass er verpflichtet sei, innerhalb einer Woche auszureisen, weil er sonst abgeschoben werde. Er blieb aber trotzdem im Land.

Der Grund: Während er bei seiner Einreise noch im Besitz eines gültigen nigerianischen Reisepasses war, gab er hingegen im Januar 2017 gegenüber dem Ausländeramt an, seinen Reisepass verloren zu haben. Da eine Abschiebung ohne dieses Dokument nicht möglich ist, wurde ihm eine Duldung ausgestellt. Die Ausländerbehörde bemühte sich dann um die Beschaffung von Ersatzpapieren.

Als die vorlagen, wurde dem 29-Jährigen am 12. Juni in den Räumen des Ausländeramts des Landratsamts Landshut durch die zuständige Sachbearbeiterin in Anwesenheit von insgesamt drei Polizeibeamten eröffnet, dass er sofort nach Nigeria abgeschoben wird.

Offensichtlich weil es ihm nicht gelang, seinen Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen, schleuderte der Nigerianer sein Handy gegen die Wand. Ohne jegliche Vorwarnung stürzte er sich dann auf ei-nen Polizeibeamten. In dem dabei entstandenen Gerangel gelang es dem 29-Jährigen, dessen Dienstpistole zu greifen.

„Nachdem er die Waffe durchlud, richtete er sie gezielt auf den Oberkörper eines weiteren Polizeibeamten und versuchte mehrfach abzudrücken. Ein Schuss löste sich nur deshalb nicht, weil die Waffe über einen zusätzlichen Sicherungsmechanismus verfügte, der vom Angeschuldigten nicht überwunden werden konnte“, so die Staatsanwaltschaft.

Einem Polizeibeamten gelang es schließlich, dem Angeschuldigten die Waffe zu entwinden. Der 29-Jährige soll noch mehrmals versucht haben, abzudrücken, auch als der Lauf der Waffe in seine Richtung zeigte. Anschließend wollte er durch einen Sprung aus dem Fenster des Büros entkommen, was durch die Polizisten verhindert werden konnte. Dabei würgte der Nigerianer laut Staatsanwaltschaft den Polizeibeamten, dem er zuvor die Dienstwaffe entrissen hatte. Letztendlich konnte der 29-Jährige überwältigt und gefesselt werden.

Alle drei Polizisten wurden bei dem Einsatz verletzt. Der Beamte, auf den die Waffe gerichtet war, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt dienstunfähig. Im Rahmen seiner psychiatrischen Untersuchung gab der Angeklagte an, dass er Angst gehabt habe, nach Nigeria abgeschoben zu werden. Deshalb sei es zu dieser Kurzschlussreaktion gekommen, bei der er sich selbst habe töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem vorliegenden Sachverhalt von einem versuchten Totschlag aus. Das Gesetz sieht dafür eine Mindeststrafe von fünf und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Nach den vorläufigen Bewertungen eines psychiatrischen Sachverständigen bestehen beim Angeschuldigten keine Anhaltspunkte dafür, dass er zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen wäre. Er stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

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