Mindestlohnkontrolle
Der Landshuter Zoll greift durch

17.09.2018 | Stand 13.09.2023, 0:44 Uhr
−Foto: Foto: Zoll (

Rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) haben am 11. und 12. September bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut wurden fünf Ermittlungsverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. In 80 Fällen sind noch weitere Aufklärungen erforderlich.

LANDSHUT Ingesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Landshut