Landgericht verurteilt Familienvater
Freiheitststrafe für Ebay-Abzocker

09.08.2018 | Stand 03.08.2023, 1:12 Uhr
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Der 39-jährige Angeklagte aus Eichendorf (Lkr. Dingolfing-Landau) ist ein klassischer Ebay-Betrüger: Er hat Ware angeboten und das Geld kassiert – doch auf ihr ersteigertes Handy oder andere bezahlte Artikel warteten die Kunden vergeblich. Aus diesem Grund verurteilte die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut den Familienvater jetzt wegen Betrugs in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

LANDSHUT Das Internet-Portal ist zu einer Plattform für zahlreiche Hehler und Betrüger geworden. Auch der 39-jährige LKW-Fahrer nutzte die Gelegenheit, um andere Menschen abzuzocken. Laut Staatsanwaltschaft verkaufte der Angeklagte am 19. Oktober 2016 über Ebay zwei iPhone 7 zum Preis von 1.500 Euro an einen Käufer, der ihm den Betrag noch am selben Tag überwiesen hat. Allerdings habe der Käufer weder das Geld noch die Smartphones jemals wieder gesehen.

Etwa einen Monat später, am 28. November 2016, erwarb ein Käufer über eBay Kleinanzeigen ein iPhone 6 zum Preis von 407,50 Euro vom Angeklagten. Auch dieser Verkauf endete damit, dass die Ware nie versendet wurde. Am 16. Dezember 2016 verhökerte der Beschuldigte über die Internetplattform quoka.de ein weiteres iPhone S6 zum Preis von 330 Euro. Die Käuferin bekam jedoch „ihr“ gekauftes Handy nie zu Gesicht und erstattete Anzeige. Alle zum Verkauf angebotenen Artikel hatte der Beschuldigte jedoch nie besessen.

„Seit 1998 wurden insgesamt 61 Anzeigen gegen den Angeklagten erstattet“, erklärte der ermittelnde Polizist vor Gericht. Auch habe der 39-jährige Familienvater ein „massives Vorstrafenregister“, wie der Vorsitzende Richter Ralph Reiter betonte. Er wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit nicht gedeckten Schecks, versuchter räuberischer Erpressung, eben jene Ebay-Verkäufe aber auch wegen unbezahlter Einkäufe bei Online-Anbietern, bestraft.

Unbelehrbar scheint der 39-jährige Mann, der momentan eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landshut verbüßt, welche von der Kammer beim heutigen Urteil in die Gesamtstrafe miteinbezogen wurde.

Er gestand die Taten gleich zu Beginn der Verhandlung und zeigte Reue: „Ich frage mich selber, warum ich das gemacht habe.“ Womöglich leide er unter einer Kaufsucht, die er mithilfe von Suchtberatung und einer Psychiaterin während und nach der Haft in den Griff bekommen möchte. Mittlerweile hat er aufgrund seiner Käufe auch einen Berg an Schulden, etwa 40.000 Euro, angehäuft. Teils habe er aus „Langeweile“ während seiner Arbeit als LKW-Fahrer online eingekauft.

Die Käufe habe er vor seiner Lebensgefährtin geheim gehalten und die Pakete versteckt. Um die Familienkasse wieder aufzufüllen, kam es dann zu den fingierten Verkäufen, bei denen der Angeklagte auf „freundliche und vertröstende Art“ die Geschädigten um ihr Geld prellte, wie der ermittelnde Polizeibeamte berichtete.

Seine Kindheit zuhause in Tann (Lkr. Rottal-Inn) beschrieb der Angeklagte als „sehr schwierig“ und führt seine „unsinnigen“ Käufe und Verkäufe auf „Verlustängste“ zurück, die aufgrund des schwierigen Verhältnisses zu seinen Eltern entstanden seien.

„Der Angeklagte hat sich sukzessive in seine Käufe und Verkäufe verstrickt; er hat sich unsinnige Dinge wie Computer gekauft und dann wieder Geld benötigt“, sagte der Vorsitzende Richter Reiter in seiner Urteilsbegründung. Somit seien beim Angeklagten ein gewisser Zwang und eine Triebhaftigkeit vorhanden. Dies habe, unter anderem zusammen mit seinem Therapiewillen, zu einer gewissen Strafmilderung geführt.

Landshut