Afghane (29) gesteht Brandlegung
Knast-Zündler bleibt in Psychiatrie

08.08.2018 | Stand 13.09.2023, 2:03 Uhr
−Foto: Foto: Kroiss

Erst hat er ein Nutella-Brot gegessen, dann setzte er seine Zelle in der JVA Landshut in Brand. „Die Stimmern haben mir befohlen, mich selbst umzubringen“, erklärte der Häftling aus Afghanistan im Prozess am Montag. Er musste sich wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Landshut verantworten.

LANDSHUT Am Ende ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da sich „solche Ereignisse wiederholen können“, wie der Vorsitzende Richter Alfons Gmelch das Urteil begründete. Bei dem Brand in der Justizvollzugsanstalt im November vergangenen Jahres wurden fünf Menschen verletzt. Die Zelle brannte aus, ein ganzer Häftlingstrakt musste evakuiert werden.

Kurz nach drei Uhr in der Nacht legte der Afghane in seiner Haftzelle mit seinem Feuerzeug ein Feuer, indem er einen Kleiderstapel auf der Matratze anzündete. Schnell schlugen die Flammen hoch bis zur Decke und es kam zu einer starken Rauchentwicklung.

Nur wenige Minuten später konnten Justizvollzugsbeamte einschreiten, weil der automatische Brandmelder im Haftraum angeschlagen hatte. Sie brachten den Afghanen in einen gesicherten Haftraum, verständigten die Feuerwehr und evakuierten den Zellentrakt.

Atemschutzträger der Feuerwehr holten zwölf weitere Gefangene heraus. Gegen 4.45 Uhr konnte die Feuerwehr den Brand löschen. Insgesamt entstand ein Sachschaden von mindestens 20.000 Euro.

Drei Justizvollzugsbeamte erlitten laut Staatsanwaltschaft im Zuge der Rettungsaktion eine leichte Rauchgasvergiftung, einer von ihnen trug eine posttraumatische Belastungsstörung davon.

Bei seiner Vernehmung erklärte der Häftling anfangs der Polizei, seine Zigarette wäre ihm runtergefallen und hätte die Matratze entzündet, was ein Brandgutachter widerlegen konnte. Im gestrigen Prozess legte der Afghane schließlich gleich zu Beginn ein volles Geständnis ab.

Seit Juni 2015 würde er rund um die Uhr Stimmern hören, „er wollte seinem Leben deswegen ein Ende setzen, weil er es satthatte“.

So sagten ihm die Stimmen beim Essen eines Stückchen Fleischs beispielsweise, „er isst jetzt seine Frau“, wenn er sich am Arm berührte, sagten sie „er schlägt seinen Bruder“.

Erst seitdem er in seiner derzeitigen Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Mainkofen, sogenannte Depot-Spritzen bekommt, wären die Stimmen verstummt und er habe gemerkt, dass sie nicht real sind.

Der Angeklagte leidet laut Staatsanwaltschaft an einer zykloiden Psychose und war daher nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen. Ob es sich laut dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Gregor Groß um genannte zykloide Psychose oder möglicherweise um eine paranoide Schizophrenie handelt, konnte nicht ganz geklärt werden.

„Sein Zustand ist bedenklich und er sollte mindestens ein bis zwei Jahre beobachtet werden, um sicher zu sein, dass so etwas nicht wieder passiert“, wie Dr. Groß der Kammer erklärte.

Sowohl der Sachverständige, als auch die Staatsanwältin und der Verteidiger waren sich über die Notwendigkeit einer Unterbringung in der Psychiatrie einig. „Der Angeklagte handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit, eine strafrechtliche Verurteilung war nicht möglich“, so der Vorsitzende Richter Gmelch.

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