Betrüger agieren meist aus dem Ausland
Staatsanwaltschaft kündigt Callcenter-Gaunern den Kampf an

30.07.2018 | Stand 31.07.2023, 7:46 Uhr
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In Niederbayern treten in letzter Zeit gehäuft Trickbetrüger auf, die bevorzugt ältere Mitmenschen anrufen und sich als Verwandte oder Polizisten ausgeben. Dabei geht es nur darum, von den Angerufenen Bargeld oder Wertgegenstände zu ergaunern. Die Staatsanwaltschaft Landshut will jetzt den Tätern mächtig einheizen und hat eine Art Spezialeinheit ins Leben gerufen, um den bandenmäßig organisierten Trickbetrug am Telefon intensiv zu bekämpfen.

LANDSHUT Unter der Bezeichnung „Callcenter-Betrug“ werden bei Polizei und Justiz beispielsweise die Phänomene „Enkeltrick“, „falscher Bediensteter“ („falscher Polizist“) und „Gewinnversprechen“ zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Trickbetrug, der in den meisten Fällen aus Telefonzentralen gesteuert wird, die häufig im südost-europäischen Raum angesiedelt sind.

Besonders ältere Menschen werden laut Thomas Steinkraus-Koch, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, von dort aus angerufen. Die Rufnummer des Anrufers wird unterdrückt bzw. eine falsche, vermeintlich örtliche Rufnummer, wird angezeigt.

Die Anrufer geben sich als Verwandter oder Amtsperson aus, die in verschiedensten Varianten behaupten, sie würden sich gerade in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Oder der vermeintlich anrufende Polizist warnt davor, dass man erfahren habe, Diebe planten bei dem Angerufenen einzubrechen. Deshalb wolle man Wertsachen in Sicherheit bringen, indem ein Amtsträger sie abholen komme.

Eine weitere Variante ist der angebliche Lotteriegewinn – der Gewinn könne aber erst nach Zahlung einer gewissen Gebühr ausgezahlt werden. Alle Fälle dienen dem Zweck, den Angerufenen dazu zu bewegen, Bargeld und andere Wertgegenstände einem telefonisch angekündigten Abholer zu übergeben.

Staatsanwälte, Mitarbeiter von Justizbehörden, wie Gerichtsvollzieher oder Polizeibeamte, erkundigen sich niemals telefonisch nach Vermögensverhältnissen und verlangen, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände an der Haustüre auszuhändigen. Im Zweifel gilt: Immer bei den entsprechenden Behörden anrufen und sich erkundigen.

„Dieses Phänomen der Kriminalität erfordert ein besonders rasches und gezieltes Vorgehen bei den Ermittlungen, um hier der hoch professionell und international agierenden Täter habhaft zu werden und Beute sichern zu können“, so Steinkraus-Koch. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Landshut ab dem 1. August die Sonderzuständigkeit zur gezielten Bekämpfung eingerichtet.

Wichtig sei der Zeitfaktor: Im Fall der Fälle so schnell wie möglich die Polizei unter der Nummer 110 benachrichtigen.

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