Brutale Beziehungstat
„Sicherungen durchgebrannt“: 12 Jahre und 6 Monate Knast

29.06.2018 | Stand 04.08.2023, 8:56 Uhr
−Foto: n/a

Erst wollte der 28-jährige Elektroniker aus Landshut den neuen Freund seiner ehemaligen Verlobten töten, um danach seine Ex sexuell zu missbrauchen. Zu diesem Entschluss kam die 1. Große Strafkammer am Landgericht Landshut und verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten.

LANDSHUT. Bei seiner Verhaftung erklärte der Angeklagte den Polizisten, er habe seiner Ex-Freundin nur noch einmal zeigen wollen, wie schön es mit ihm hätte sein können. Deswegen rückte der 28-Jährige am Abend des 16. Juni 2017 mit Utensilien wie Gummidildo, Handschellen, Axt, Klebeband und High Heels an und klingelte bei der Wohnung seiner Ex-Verlobten.

Als sie ihm öffnete „brannten bei ihm die Sicherungen durch“, wie er bereits am ersten Verhandlungstag zugab. Er schubste die im fünften Monat schwangere Frau zur Seite und stach ohne Vorwarnung mit einem Messer auf ihren neuen Partner ein. Die Frau flüchtete aus Angst um ihr ungeborenes Baby zu den Nachbarn und konnte Hilfe holen. An die Tat selber habe sich der Angeklagte nicht mehr erinnern können. Er sei erst wieder zu sich gekommen, als er mit dem neuen Freund am Boden lag, so dessen Aussage vor Gericht.

Anschließend flüchtete der 28-Jährige aus der Wohnung und lieferte sich im angetrunkenen Zustand mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd. Diese endete für ihn, als er gegen einen Baum prallte und festgenommen werden konnte.

Für den Elektroniker sei seine Ex-Verlobte die „Traumfrau“ gewesen, trotz wiederkehrender Beziehungsprobleme und zwischenzeitlichen Trennungen, wie beide erzählten. Den endgültigen Bruch habe es dann im Sommer 2016 gegeben: Die Frau berichtete, dass sie ihn aus der gemeinsamen Wohnung geworfen hatte, weil er ihre Katze gegen die Wand schleuderte und damit tötete.

Mit dem Rauswurf habe dann sein Leidensweg begonnen, weil es seiner Ansicht nach daraufhin nie ein klärendes Gespräch gegeben hatte. Bereits bei Verhandlungsbeginn erklärte der Angeklagte, dass er den neuen Freund nie habe töten wollen und er die Tat zutiefst bereuen würde. Er habe lediglich ein Gespräch mit seiner Ex-Verlobten gesucht. Die mitgebrachten Utensilien sollten rein als Druckmittel dienen, falls sie sich nicht gesprächig gezeigt hätte.

Etwas anders sah das Staatsanwalt Thomas Rauscher und erklärte, dass für ihn das Geständnis in vielen Punkten juristisch optimiert worden sei und er deshalb damit nichts anfangen könne. „Für mich sind zwei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke und die Tötungsabsicht“, sagte Rauscher und forderte ursprünglich ein Strafmaß von elf Jahren und sechs Monaten.

Landshut