Amokfahrt mit Verletzten
Flucht vor der Soho-Bar war kein Mordversuch

28.03.2018 | Stand 20.07.2023, 19:26 Uhr
−Foto: n/a

Nach zwei Verhandlungstagen waren sich sämtliche Prozessbeteiligten in einem Punkt einig: Der 51-jährige mazedonische Produktionshelfer aus Vilsbiburg hat auf seiner spektakulären Flucht von Parkplatz der „Soho-Bar“ eine 23-jährige Servicekraft und ihren 24-jährigen Barmitarbeiter nicht in Tötungsabsicht angefahren. Der ursprüngliche Anklagevorwurf des versuchten Mordes wurde deshalb fallen gelassen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schickte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts den 51-Jährigen dennoch für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

VILSBIBURG Wie zum Prozessauftakt berichtet, hatte der Täter am 3. Juni vergangenen Jahres gegen 1.30 Uhr auf der Treppe zur „Soho-Bar“ zunächst einen 25-jährigen Industriemechaniker mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen.

Anschließend flüchtete er – verfolgt von einer Gästegruppe – die ihn am Wegfahren hindern und seine Personalien feststellen wollte, zu seinem Pkw. Trotz eines Gerangels gelang es ihm, das Fahrzeug zu starten und Gas zu geben. Dabei fuhr er die Servicekraft und den Barmitarbeiter an und verletzte beide schwer. Der Gelegenheitsarbeiter setzte, ohne sich um die Verletzten zu kümmern, seine Flucht fort, konnte aber wenig später auf der B 299 hinter Geisenhausen gestellt werden.

Die ursprüngliche Anklage warf dem Produktionshelfer zweifachen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung sowie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vo. Dagegen hatte sich der 51-Jährige zum Prozessauftakt nachdrücklich gewehrt, er habe erheblich unter Alkohol- und Medikamentenwirkung gestanden, habe in Panik reagiert. „Ich wollte nur noch schnell weg“, so der 51-Jährige. Beim Anfahren habe er die Servicekraft überhaupt nicht und den Barmitarbeiter erst in letzter Sekunde gesehen. Da habe er sogar noch – vergeblich – gebremst.

Unfallanalytiker Dipl.-Ing. Christoph Mühlbauer stellte in seinem Gutachten fest, dass die Geschwindigkeit, mit der die beiden Opfer erfasst worden seien, zwischen elf und 19 Stundenkilometer gelegen habe. „Diese Geschwindigkeiten führen in der Regel nicht zu tödlichen Verletzungen, die Überlebenschance liegt statistisch bei 90 Prozent. Aber die Gefahr schwerer Verletzungen ist groß, weil die Opfer nicht auf die Motorhaube ,aufgeladen‘ sondern umgestoßen werden“, so der Gutachter, der allerdings ausschloss, dass der 51-Jährige die beiden Opfer nicht gesehen habe.

Eine Gutachterin bescheinigte dem Produktionshelfer eine depressive Störung. Er habe einen von ihm 1987 mit einem „Sekundenschlaf“ verursachten tödlichen Unfall, bei dem seine damalige Freundin ums Leben gekommen sei, nicht aufgearbeitet, leide immer wieder unter Panikattacken und sei deshalb in die Alkoholsucht abgerutscht. Für die Tatnacht, in der er rund zwei Promille intus gehabt habe, deren Wirkung durch die von ihm eingenommenen Medikamente gegen die Depressionen und verschiedene andere Krankheiten verstärkt worden sei, wollte die Gutachterin eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen.

Staatsanwältin Sigrid Kolano rückte in ihrem Plädoyer dann auch vom ursprünglichen Vorwurf des zweifachen Mordversuchs ab: Ein bedingter Tötungsvorsatz sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen.

Verteidiger Dr. Thomas Krimmel führte ins Feld, dass bei seinem Mandanten angesichts der Alkohol- und Medikamentenwirkung, angesichts der man ihm eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zubilligen müsse, keine realistische Situationseinschätzung vorgelegen habe. Er habe sich durch die Verfolgergruppe in einer bedrohlichen Situation gesehen und in Panik gehandelt.

Landshut