Prozess in Landshut
Liebesnacht oder Vergewaltigung?

27.03.2018 | Stand 20.07.2023, 10:43 Uhr
−Foto: n/a

Eine Landshuterin (36) mit kongolesischen Wurzeln verwickelt sich im Prozess gegen einen Münchner Landsmann (47) in Widersprüche. Es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung.

LANDSHUT Ihr französischer Wortschwall war kaum zu stoppen und je mehr sich die 36-jährige Landshuter Hausfrau mit kongolesischen Wurzeln bei der Schilderung ihrer Beziehung zu einem Münchner Landsmann (47) und der angeblichen Vergewaltigung durch ihn in Rage redete, desto mehr verstrickte sie sich in Widersprüche. Der Busfahrer wies im Prozess vor der 6. Strafkammerdie Vorwürfe in einem Satz zurück: Es habe zwar Geschlechtsverkehr gegeben, der sei aber einvernehmlich gewesen.

Laut der von Staatsanwältin Veronika Bergmeier vertretenen Anklage hatte der Münchner Busfahrer am 26. September 2015 seine Landshuter Ex-Geliebte in den frühen Morgenstunden aufgesucht, sich in Liebeserklärungen ergangen und dann Sex gewollt. Nachdem ihn die 36-Jährige abgewiesen habe, habe er ihr Handy durchsucht und Fotos, die sie mit einem anderen Mann zeigten, gefunden.

Aus Verärgerung darüber und aus Eifersucht habe der 47-Jährige dann seiner Ex-Geliebten mehrere Schläge ins Gesicht verabreicht, ihr einen Kopfstoß versetzt und dann ins Schlafzimmer aufs Bett gestoßen. Dort soll sie ihm noch gesagt haben, auch wenn er sie jetzt vergewaltige, werde sie ihn nicht mögen und nicht heiraten. Dann soll sie ihre anfängliche körperliche Gegenwehr aufgegeben haben. Danach soll sie dann vergewaltigt worden sein, wobei der Busfahrer den Geschlechtsverkehr ungeschützt ausgeübt haben soll. Die Anklage wirft dem 47-Jährigen Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung vor: Er habe bewusst körperliche Gewalt eingesetzt, um den entgegenstehenden Willen der Geschädigten zu brechen.

Den Münchner Busfahrer habe sie im Rahmen von Besuchen bei einer christlichen Glaubensgemeinschaft in der Landeshauptstadt kennengelernt, erzählte die Frau dem Gericht. Der 47-Jährige habe ebenfalls dieser Community angehört und man habe sich angefreundet. Als bekannt geworden sei, dass ihr Mann weg sei, habe er sie zunächst telefonisch bedrängt und ihr erklärt, dass er „ihr in Liebe verfallen sei.“ Sie habe sich aber zunächst gegen eine Beziehung gewehrt, aber er habe „insistiert“ und schließlich habe sie seinem Drängen nachgegeben und es sei zwischen 2012 und 2015 zu einer intimen Beziehung gekommen.

Der Ex-Geliebte sei sehr eifersüchtig gewesen, habe sie zur Scheidung gezwungen und ihr die Heirat versprochen. „Ich wollte nicht, da wurde er aggressiv, hat mich immer wieder geschlagen, ich hatte nur noch Angst“, so die 36-Jährige. Da hielt ihr Vorsitzender Richter Ralph Reiter erneut Aussage-Widersprüche vor: Bei ihren polizeilichen Vernehmungen habe sie angegeben, der Busfahrer sei sehr anhänglich gewesen, habe sie nie geschlagen. Selbst am Tattag habe sie ihn in die Wohnung gelassen, „weil ich keine Angst und keine Probleme hatte.“

Die Widersprüche erklärte die Hausfrau damit, dass sie sich „unter Druck“ gesetzt gefühlt habe. Als sie am Tattag gegen 5 Uhr durch das Handyläuten geweckt worden sei, habe sie zunächst geglaubt, es sei ihr Ex-Mann, der - wie schon öfter - seinen Sohn besuchen wollte. Sie sei dann zur Haustür und dort auf den Busfahrer getroffen, der eine „Aussprache“ wollte. In der Wohnung sei er dann zudringlich geworden.

„Als ich ihm gesagt habe, dass ich ihn nicht mehr spüren will, weil ich einen anderen Partner habe, hat er angefangen, mich zu schlagen“, so die 36-Jährige. Er habe ihr einen Kopfstoß versetzt, sodass sie auf dem Bett gelandet sei. Dort habe er ihr dann die Hände festgehalten, habe ihr gedroht: „Heute ist Schluss mit dir.“ Dann habe er sie vergewaltigt.

„Ich habe mich gewehrt, bis ich keine Kraft mehr hatte. Als er fertig war, hat er mich wieder geschlagen, mit den Füßen getreten.“ Die Kammer unterbrach schließlich die Vernehmung der 36-Jährigen, die sogar ihren Sohn (9) als Zeugen aufbieten will. Für den Prozess sind zunächst noch zwei weitere Verhandlungstage (Dienstag und Mittwoch) angesetzt.

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