Mächtig Zoff im Puff
Eritreer (29) legt sich mit zwei Prostituierten an

13.03.2018 | Stand 24.07.2023, 14:34 Uhr
−Foto: n/a

Ein Asylbewerber war unzufrieden mit Liebesdiensten in Landshut – da gab es richtig Ärger.

DINGOLFING/LANDSHUT Mit den Liebesdiensten einer 24-jährigen Studentin war ein eritreischer Asylbewerber aus Dingolfing nicht zufrieden, wollte sich die investierten 50 Euro zurückholen. Das brachte ihn vor das Amtsgericht. Der Eritreer war am 29. Juli vergangenen Jahres in einem Landshuter Etablissement aufgetaucht und hatte sich mit der rumänischen Studentin auf sexuelle Dienste für 50 Euro geeinigt - für 15 Minuten. Doch das reichte ihm nicht, forderte zusätzliche „Leistungen“. Als ihm die verweigert wurden, wurde er nicht nur aggressiv, sondern versuchte auch, seiner 50 Euro zurückzuholen..

Deshalb kam es laut Anklage zu einem Handgemenge mit der Liebesdienerin und einer Kollegin von ihr, die den Zoff mitbekommen hatte. Letztlich gelang es dem 29-Jährigen, sich sein Geld zu schnappen und zu fliehen. Allerdings wurde er noch vor dem Etablissement von einer inzwischen alarmierten Polizeistreife vorläufig festgenommen.

Nur zur Hälfte richtig seien die Vorwürfe, so der Eritreer vor dem Schöffengericht. „Wir haben uns beim Sex nicht gut verstanden, außerdem war schon nach zehn Minuten Schluss. Deshalb habe ich mein Geld zurückverlangt.“ Als er gehen wollte, sei er von der Rumänin und ihrer Kollegin attackiert worden: „Sie haben mich geschlagen und getreten. Da habe ich mir die 50 Euro, die auf einer Kommode lagen, geschnappt und wollte dann fliehen. Allerdings war da schon die Polizei da.“

Die inzwischen wieder in ihrer Heimat lebende und extra angereiste Studentin bestätigte dagegen, dass der 29-Jährige nach den 15 Minuten sie noch im Brustbereich begrapschen wollte. Als sie ihn zurückgewiesen habe, sei er aggressiv geworden, habe sie und ihre Kollegin, die zu Hilfe gekommen sei, an den Armen gepackt („Da hatten ich und sie später blaue Flecken“), sich schließlich den 50 Euro-Schein geschnappt und sei geflüchtet. „Wir haben uns nur gewehrt, nicht zugeschlagen“, so die 24-Jährige.

Das Schöffengericht schloss sich aber, was die rechtliche Würdigung anging, dem Anklagevertreter an, verhängte wegen Raubes und Körperverletzung allerdings nur eine Bewährungsstrafe von 19 Monaten. Als Auflage muss der 29-Jährige 250 Sozialstunden ableisten. Es gebe, so Strafrichter Christian Lederhofer, einen Zusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Wegnahme des 50 Euro-Scheines, sodass ein Raub vorliege. Allerdings habe die Gewalt im unteren Bereich gelegen. Das und die geringe Beute hätten sich strafmildernd ausgewirkt.

Ob sich der Eritreer allerdings noch lange auf freiem Fuß befinden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Gegen ihn liegt inzwischen nämlich eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor, sodass im Falle einer Verurteilung ein Widerruf der Bewährung erfolgen könnte.

Landshut