Illegaler Arzneimittelhandel
Beruhigungspillen für die USA – ein Millionengeschäft

23.01.2018 | Stand 24.07.2023, 20:04 Uhr
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Mit moderaten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren, kombiniert mit Geldstrafen und Geldauflagen in Höhe von insgesamt rund 200.000 Euro, ging der Prozess vor der 3. Strafkammer beim Landgericht Landshut gegen die Protagonisten illegaler Arzneimittellieferungen, vor allem benzodiazepinhaltiger Medikamente, in die USA zu Ende.

LANDSHUT Wie zum Prozessauftakt berichtet, hatte das illegale Medikamentengeschäft gebrummt: Umsätze im zweistelligen Millionenbereich erzielten der in der Schweiz lebende „Kopf“ der Organisation, der 63-jährige Peter H. und seine „Mitarbeiter“, ein 56-jähriger Geschäftsführer aus Rain, ein 54-jähriger Einzelhandelskaufmann aus Ergolding, ein 42-jähriger Logistiker aus Oberschneiding und ein 38-jähriger Kaufmann aus Fürth. Mit auf der Anklagebank saßen zunächst vier Apotheker aus ganz Deutschland, die den Versand der Arzneimittel übernommen hatten.

Die ursprüngliche Anklage ging davon aus, dass die Protagonisten sich 2005 zu einer Bande zusammenschlossen und bis 2008 in insgesamt 55 850 Fällen verschreibungspflichtige Medikamente vornehmlich nach Amerika lieferten, ohne die nach dem Betäubungsmittelgesetz erforderlicher Genehmigung zu haben. In weiteren 1022 Fällen seien Ausfuhren erfolgt, bei der die so genannte nicht geringe Menge überschritten worden sei. Bei den Arzneimitteln habe es sich in erster Linie um Beruhigungs- und Schlafmittel wie Alprazolam, Clonazepam, Diazepam, Lorazepam und Zolpidem gehandelt.

Die Bande, so der Anklagevorwurf, sei arbeitsteilig vorgegangen. Initiator sei Peter H. gewesen, die Mitangeklagten Kaufleute bzw. Logistiker hätten sich um das Angebot, die Versandlogistik, die Zahlungsein- und -ausgänge und um die Gewinnauszahlung usw. gekümmert. Die Internetseiten seien von Programmierern in der Ukraine erstellt worden, wo auch ein Callcenter eingerichtet worden sei. Kommuniziert habe man untereinander häufig über Skype, SMS und Handy, wobei man über Bestellungen verklausuliert mit „Spielstand und Tore“ gesprochen habe.

Für die Bestellungen füllten die in den USA gewonnen Kunden online einen Fragebogen aus, der dann auf elektronischem Weg (inzwischen namentlich bekannten) Ärzten in Osteuropa und in der Schweiz übermittelt wurde. Die wiederum stellten - ohne eine sachliche Prüfung der Angaben des jeweiligen „Patienten“ - automatisch Rezepte mit den Kundendaten und der gewünschten Arzneimittelmenge aus, die dann auf elektronischen Weg an die beteiligten Apotheker übermittelt wurden. Die wiederum bewerkstelligten ihrerseits den Versand und erhielten dafür neben ihren Einkaufskosten und Auslagen eine Pauschale von drei bis sieben Euro pro Rezept.

Das Geschäft war für die beteiligten Kaufleute natürlich noch lukrativer: Allein im Zeitraum von April 2006 bis Dezember 2007 waren bei einem von mehreren Kreditkartenabrechnern Umsätze von über 15 Millionen Dollar aufgelaufen. Die Kaufleute selbst hatten sich laut Anklage aus den Gewinnen mit monatlich zwischen 10.000 und 28.000 Euro „bedient.“

Bereits vor Prozessbeginn hatte es Rechtsgespräche gegeben, in deren Rahmen sämtlichen Angeklagten für den Fall umfassender Geständnisse Strafen im Bewährungsbereich, kombiniert mit Geldstrafen in Aussicht gestellt. Begründet wurde diese moderate Ahndung mit der überlangen Verfahrensdauer - die Ermittlungen hatten immerhin vor zehn Jahren begonnen - und vor allem auch damit, dass nicht mit Drogen, sondern mit zugelassenen Arzneimitteln gehandelt worden sei. Außerdem wurde im Prozessverlauf die Anklage um eine Vielzahl von Fällen reduziert, insgesamt blieben für die „Geschäftsleute“ noch 29 385 Fälle der gemeinschaftlichen unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln und 111 Fälle der bandenmäßigen illegalen Betäubungsmittelausfuhr in nicht geringer Menge.

Dafür verhängte die Kammer gegen Initiator Peter H. eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, kombiniert mit einer Geldstrafe von 36.000 Euro (360 Tagessätze à 100 Euro). Außerdem muss er eine Geldauflage von 9000 Euro berappen. Der Geschäftsführer aus Rain und der Kaufmann aus Ergolding, die in erster Linie für das operative Geschäft zuständig waren, erhielten ebenfalls jeweils zwei Jahre auf Bewährung. Der 56-jährige aus Rain dazu eine Geldstrafe von 8.000 Euro (200 Tagessätze à 40 Euro) und eine Geldauflage von 3750 Euro, der 54-jährige Ergoldinger zusätzlich eine Geldstrafe von 7.000 Euro (200 Tagessätze à 35 Euro) sowie eine Geldauflage von 300 Euro.

Der 42-jährige Oberschneidinger, der in erster Linie für die Logistik und das Inkasso zuständig war, kam mit 15 Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 3.000 Euro davon, der Fürther Kaufmann, dem insbesondere die Überwachung der ukrainischen Mitarbeiter oblag, mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten, kombiniert mit einer Geldstrafe von 18.000 Euro und einer Geldauflage von 9.000 Euro.

Ein Apotheker (51) aus Leinburg und sein Kollege (46) aus Schwabach wurden jeweils zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, kombiniert mit Geldstrafen von 36.000 bzw. 28.800 Euro sowie vierstelligen Geldauflagen verurteilt. Das Verfahren gegen einen Apotheker (54) aus Wiesbaden und eine inzwischen in der Schweiz lebende Apothekerin (61), die ebenfalls für den Versand der Medikamente zuständig waren, wird noch fortgesetzt.

Beiden sind ebenfalls Bewährungs- und Geldstrafen in Aussicht gestellt, sie wehren sich aber gegen den Vorwurf der bandenmäßigen Ausfuhr in nicht geringer Menge und argumentieren damit, dass sie Rezepte, auf denen die verschriebene tägliche Maximaldosis länger als sechs Wochen gereicht hätte, zurückgegeben hätten. Das sollen ehemalige Mitarbeiter im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme bezeugen.

Landshut