Hinweise der Polizei zu Silvester
Feuerwerk oder Sprengstoff: Drakonische Strafen drohen

30.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:33 Uhr
−Foto: Foto: firewings/123RF (

Brutale Kanonenschläge oder sprengstoffähnliche Böller aus Tschechien: Was manchen lustig und spannend anmutet, kann extreme Strafen nach sich ziehen. Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen oder sogar Haftstrafen. Hier sind die offiziellen Sicherheitshinweise der Polizei:

LANDSHUT Leider gibt es alljährlich an Silvester zahlreiche Unfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, bei denen Menschen verletzt werden. Dieses Jahr ist es in Mainburg bereits vor Silvester zu einem tragischen Unfall gekommen. Ein junger Mann erlitt beim unsachgemäßen Umgang mit einem Böller an einer Hand so schwere Verletzungen, dass er in eine Spezialklinik gebracht werden musste.

Gewarnt wird insbesondere vor der „Einfuhr“ von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Bei der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen ohne BAM-Prüfnummer oder CE-Kennzeichnung stehen die Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbeständen im Raum. Zudem sind nicht geprüfte Feuerwerkskörper als gefährlich anzusehen.

Sicherheitshinweise zum Feuerwerk

Die Herstellung von selbst gebastelten Feuerwerkskörpern ist verboten und kann lebensgefährlich sein.

Zünden Sie Feuerwerkskörper, insbesondere Raketen, nicht von Balkonen aus.

Werfen Sie Feuerwerkskörper auf keinen Fall in die Richtung von Menschen, in offene Fenster oder Türen.

Wählen Sie die Abschussrichtung Ihrer Raketen so, dass sie nicht auf Menschen, brandgefährdete Gebäude, Fahrzeuge oder leicht entflammbare Gegenstände niedergehen können.

Tragen Sie Feuerwerkskörper nicht direkt am Körper und behalten Sie diese beim Abbrand keinesfalls in der Hand!

Heben Sie Blindgänger nicht auf, versuchen Sie nicht, diese erneut zu zünden. Zündschnüre nicht verkürzen, Feuerwerkskörper nicht bündeln!

Der Umgang mit nicht vom Bundesamt für Materialforschung und –prüfung, oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen sind hier möglich.

Weitere Informationen unter www.polizeiberatung.de

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