Sohn soll Mutter getötet haben
SEK nimmt Landshuter nach Bluttat fest

20.12.2017 | Stand 13.09.2023, 0:38 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: Walter Geiring

Am Dienstagabend hat es innerhalb kurzer Zeit zwei SEK-Einsätze in der Region gegeben. Die Spezialkräfte waren nach der ersten Alarmierung bereits wieder am Abrücken, als ein zweiter Hilferuf der Kriminalpolizei Landshut kam. Eine 64-jährige Frau war in ihrer Wohnung schwer verletzt aufgefunden worden. Die Frau erlag kurze Zeit später ihren Verletzungen. Der 42-jährige Sohn aus dem Landkreis Landshut wurde von der Polizei festgenommen.

LANDSHUT Der erste Fall hatte sich in den Abendstunden im Landkreis Landshut bei Kröning zugetragen. Nähere Angaben wollte das Polizeipräsidium auf Anfrage des Wochenblattes dazu nicht machen. Der Einsatz war jedenfalls schnell vorbei und die Beamten, die mit mehreren Fahrzeugen unterwegs waren, schon wieder am Abrücken, als der nächste Notruf kam. Diesmal aus dem Nachbarlandkreis Dingolfing-Landau. In Loiching war eine 64 Jahre alte Frau tödlich mit einem Messer verletzt worden.

Eine 35-jährige Frau aus dem Landkreis Landshut hatte die Polizei alarmiert, weil ihr Ehemann einen heftigen Streit mit seiner Mutter habe und nun vermutlich zu dieser unterwegs sei. „Die Polizei fand die 64-jährige Mutter des Mannes schwer verletzt in ihrer Wohnung vor. Sie wies mehrere Stichverletzungen auf und verstarb noch in der Wohnung“, heißt es in einer Pressemitteilung. Über den genauen Tatablauf und die Hintergründe der Tat liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Ein erster Tatverdacht richtet sich gegen den Sohn. Er wurde im Laufe der Nacht von Sondereinsatzkräften der Polizei in seinem Haus im Landkreis Landshut festgenommen und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des 42-jährigen befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Haus.

Die Kriminalpolizei Landshut hat in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen übernommen. Die Staatsanwaltschaft wird im Laufe des Tages beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landshut Antrag auf Erlass eines Unterbringungsbefehls stellen, da Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen vorliegen.

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