Versuchter Mord
Gericht schickt Unfallfahrer für fünf Jahre ins Gefängnis

07.12.2017 | Stand 31.07.2023, 17:08 Uhr
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Von einer „ungeheuerlichen Tat“ sprach Vorsitzender Richter Markus Kring in der Urteilsbegründung: Der 27-jährige Landwirt aus Pfeffenhausen habe erkannt, dass er mit seinem Wagen einen auf dem Gemeindeverbindungsweg liegenden Menschen, der aus dem sozialen Umfeld stammen musste, überrollt hat. Trotzdem habe er seine Fahrt ungebremst fortgesetzt und den Tod des Unfallopfers in Kauf genommen, statt ihm zu helfen. Die Schwurgerichtskammer verhängte wegen versuchten Mordes und weiterer Verkehrsdelikte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

LANDSHUT Wie mehrfach berichtet, hatte der Landwirt am Vortag und in der Nacht zum 6. Juni 2016 u.a. bei verschiedenen Partys erhebliche Mengen Bier getrunken - nach seiner Auflistung zehn bis 14 Halbe - und sich dann gegen 3.15 Uhr nochmals ans Steuer des Familien-Pick-up gesetzt, um noch zu einer Geburtstagsfeier zu fahren. Auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Obermünchen (Gemeinde Obersüßbach) und Haslau überrollte er mit seinem Wagen den am Ausgang einer Rechtskurve liegenden 17-jährigen Glaser-Azubi, setzte aber seine Fahrt ohne zu bremsen fort, ohne sich um das Opfer zu kümmern oder Hilfe zu holen. Sein Fahrzeug stellte er dann bei einem Nachbarn am Fischweiher ab und legte sich auf Gartenlaube-Bank zum Schlafen hin. Der schwer verletzte Azubi wurde eine gute Stunde nach dem Unfall von Freunden, die von der Party kamen, gefunden, die sofort Hilfe holten.

Zum Prozessauftakt hatte der 27-Jährige, der am Tag nach dem Unfall den Wagen per Dampfstrahler gewaschen und einen Reifen gewechselt hatte, die Tat gestanden. Auf die insistierenden Fragen von Vorsitzendem Richter Kring nach dem Motiv für seine Flucht blieb er allerdings die Antwort schuldig. Er beließ es bei der Unfallschilderung aus seiner Sicht: „Ich habe irgendwas auf der Straße gesehen und dann hat es schon gerumpelt.“

Da habe er sich aber noch keine Gedanken gemacht. Auf der Weiterfahrt sei ihm dann allerdings schon der Gedanke gekommen, „dass es ein Mensch gewesen sein könnte.“ Auch ein weiterer Versuch des Vorsitzenden Richters zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages, dem Angeklagten eine Erklärung für seine Handlungsweise zu entlocken, blieb erfolglos.

Der inzwischen 18-jährige Azubi, der auch als Nebenkläger auftrat, konnte zum Unfallgeschehen nichts beitragen. Vor allem nicht, wie er an der Unfallstelle zu liegen gekommen sei, was er vorher an Alkohol konsumiert habe usw. Immerhin hatte die vier Stunden später entnommene Blutentnahme noch ein Promille ergeben.

An den Verletzungsfolgen leide er noch heute, habe häufig Kopfschmerzen, außerdem stünden noch Operationen an. Er sei ein halbes Jahr arbeitsunfähig gewesen, könne auf Dauer wegen der körperlichen Belastung seinen Beruf nicht ausüben und habe deshalb eine Weiterbildung ins Auge gefasst. Die Entschuldigung des 27-Jährigen per Handschlag im Gerichtssaal nahm er an. Allerdings, wie seine Anwältin später feststellte, „sei ihr Mandant damit wohl überrumpelt worden.“

Staatsanwältin Nina Wittig ging in ihrem Plädoyer von einer fahrlässigen Körperverletzung, versuchten Mord durch Unterlassen und einer Unfallflucht aus, forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Dabei ging sie davon aus, dass der Landwirt, wie vom toxikologischen Gutachter in den Raum gestellt, bei Antritt der Fahrt lediglich noch 0,9 Promille intus gehabt, also keine absolute Fahruntüchtigkeit vorgelegen habe.

Nach eigenen Angaben und dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen sei er allerdings mit 60 bis 70 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen, bei höchstens 51 km/h hätte er noch rechtzeitig bremsen können. Den Tod des Unfallopfers habe er zumindest billigend in Kauf genommen - aus Angst vor Entdeckung. Dafür spreche auch sein Nachtatverhalten mit den Versuchen, Spuren zu beseitigen.

Nebenkläger-Vertreterin Claudia Schenk schloss sich der Staatsanwältin weitgehend an, verwies darauf, dass ihr Mandant durch den Unfall vor allem beruflich völlig aus der Bahn geworfen worden sei und heute noch unter den Verletzungen zu leiden habe. Verteidiger Walter Huber sah keinen versuchten Mord durch Unterlassen: Sein Mandant habe keinesfalls erkannt, dass er mit seinem Wagen über einen Menschen gefahren sei, deshalb liege auch kein bedingter Tatentschluss und kein Mordmerkmal vor. Der Verteidiger hielt für die verbleibende fahrlässige Körperverletzung und die Unfallflucht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen.

Für die Schwurgerichtskammer stellte schon die Fahrt bis zum Unfall eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung dar, die Flucht dann versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen und die Weiterfahrt Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr. Nach Überzeugung des Gerichts habe bei Fahrtantritt bereits eine absolute Fahruntüchtigkeit mit über 1,1 Promille vorgelegen, so Vorsitzender Richter Kring in der Urteilsbegründung.

Dafür sprächen der vom 27-Jährigen aufgelistete Alkoholkonsum, seine eigene Einschätzung, dass er betrunken gewesen sei und die Tatsache, dass er auf das auf der Straße liegende „Hindernis“ überhaupt nicht reagiert, geschweige denn eine Notbremsung eingeleitet habe. Allerdings müsse man in diesem Zusammenhang auch ein massives Mitverschulden des Opfers in Rechnung stellen: Niemand könne damit rechnen, dass um 3 Uhr nachts ein Mensch auf der Fahrbahn liege.

Kernpunkt sei aber die Flucht des 27-Jährigen nach dem Unfall: Ihm sei klar geworden, dass die Alkoholfahrt schief gegangen, etwas passiert sei. Ohne jeden Zweifel habe er erkannt, dass er – wie auch im Prozess eingeräumt – einen Menschen überfahren haben musste, dass der schwerst verletzt sein müsse und ohne schnelle Hilfe sterben könnte.

Mit dem Eintreffen Dritter sei auf dem „Schleichweg“ nicht zu rechnen gewesen und wenn doch, hätte die Gefahr bestanden, dass der Azubi noch ein weiteres Mal überrollt worden wäre. Das Motiv für die Weiterfahrt sei eindeutig Verdeckungsabsicht gewesen, dafür sprächen auch die Versuche, Beweismittel zu verschleiern.

Die Tat sei im Kern ungeheuerlich, so Kring: Der Landwirt habe gewusst, dass das Opfer aus dem sozialen Umfeld, aus der Nachbarschaft, stammen musste. Es habe sich um kein Momentanversagen, keine Panikreaktion gehandelt, vielmehr hätte der 27-Jährige noch genügend Zeit gehabt, Hilfe zu rufen, statt dessen habe er den Tod des Azubi in Kauf genommen.

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