Anklage wegen versuchten Mordes im Rausch
Bis zu 13 Bier, dann hat es „gerumpelt“

06.12.2017 | Stand 31.07.2023, 15:56 Uhr
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In Landshut hat heute der Prozess gegen einen 27-jährigen Landwirt begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, einen 17-Jährigen im Vollrausch überfahren und schwer verletzt liegen gelassen zu haben. Die Anklage wertet das als versuchten Mord durch Unterlassen. Zum Prozessauftakt gab es ein zögerliches Geständnis.

LANDSHUT Es sei ihm schon der Gedanke gekommen, dass er gerade einen auf der Straße liegenden Menschen überfahren habe, räumte der 27-Jährige aus Pfeffenhausen – wenn auch erst auf insistierende Nachfragen und zögerlich – ein. Vor der Schwurgerichtskammer beim Landgericht wird ihm versuchter (Verdeckungs-)Mord durch Unterlassen vorgeworfen, weil er, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern, seine Fahrt fortgesetzt hatte.

Wie das Wochenblatt in einer Prozessvorschau berichtete, hatte der Landwirt am 6. Juni 2016, einem Sonntag, gegen 3.15 Uhr einen am Fahrbahnrand der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Obermünchen (Gemeinde Obersüßbach) und Haslau liegenden 17-Jährigen mit seinem Pkw überfahren und trotzdem seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um das Opfer, das schwerste Verletzungen – ein Schädelhirntrauma mit Skalpierungsverletzungen, eine Schädelkalottenfraktur, diverse weitere Brüche – erlitt, zu kümmern.

Die von Staatsanwältin Nina Wittig vertretene Anklage geht davon aus, dass der Landwirt erkannte, dass er einen Menschen überfahren hatte. Trotzdem sei er weitergefahren, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Die Anklagevorwürfe lauten deshalb auf fahrlässige Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit Unfallflucht. Der 27-Jährige habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass der von ihm angefahrene 17-Jährige ohne Hilfe sterben könne. Dennoch habe er seine Fahrt in der Absicht, seine Unfallverursachung zu verdecken, fortgesetzt.

Zum Prozessauftakt vor voll besetzten Zuhörerbänken räumte der 27-Jährige, der bis zu seiner Festnahme am 8. Dezember letzten Jahres und der bis dato andauernden Untersuchungshaft in zahlreichen örtlichen Vereinen aktiv war, ein, dass der Alkohol „scho a Thema war.“ Beim Weggehen oder Vereinsveranstaltungen habe es er schon mal auf bis zu acht Halbe am Abend gebracht. „Im Nachhinein sehe ich schon ein, dass das ein Problem war.“ Auch am Vortag und in der Unfallnacht habe er reichlich getrunken:

Zunächst bei der Fernsehübertragung eines Fußball-Europameisterschaftsspiels. Da seien es drei bis vier Bier bis gegen Mitternacht gewesen. Danach sei er mit einem Kumpel in dessen Auto noch auf eine Geburtstagsfeier gefahren, dort habe er zwei weitere Bier getrunken. Auf der Heimfahrt sei er dann ausgestiegen, habe eine weitere Geburtstagsfeier aufgesucht und sich dort an einem Trinkspiel beteiligt. Auch da könnten es bis zu vier Bier gewesen sein.

Danach sei er zunächst zu Fuß nach Hause. „Wie ich dann auf die Idee gekommen bin, mit dem eigenen Wagen noch nach Leibersdorf zu einem Bekannten zu fahren, weiß ich nicht mehr.“ Nach zwei oder drei Weißbier habe er sich zur Heimfahrt ans Steuer gesetzt, habe kurz noch bei einer Geburtstagsfeier in einem Gasthaus in Obermünchen vorbeischauen wollen. Auf der Straße Richtung Haslau habe er dann in einer Rechtskurve „irgendwas“ auf der Straße liegen sehen: „Ich konnte nicht mehr reagieren und bin drüber gefahren. Da hat es gerumpelt.“ Zu spät habe er dann auf dem „Bildschirm“ gehabt, dass es ein Mensch gewesen sein könnte: „Irgendwann kam mir schon der Gedanke.“ Trotzdem sei er weitergefahren: Zu einem Haslauer Nachbarn, habe dort am Fischweiher seinen Wagen abgestellt, sich dann auf eine Bank im Anwesen gelegt und geschlafen, bis ihn dann am Sonntagmorgen seine Verlobte abgeholt habe.

Auf insistierende Fragen von Vorsitzendem Richter Markus Kring, warum er nicht auf die Idee gekommen sei, anzuhalten und dem Unfallopfer zu helfen, ob er Angst um seinen Führerschein und vor dem Gefängnis gehabt habe oder Angst, dass der überfahrene Mensch sterben könnte, wand sich der Landwirt: „Ich kann nicht sagen, ob es Angst oder Panik war, ich habe nicht überlegt, mir keine Gedanken gemacht.“

Dass es möglicherweise doch die Angst davor gewesen sei, Verantwortung zu übernehmen, hielt ihm die Vorsitzende Richter vor. Dafür könnte sprechen, dass er nach dem Unfall einen Reifen am Pkw gewechselt und das Fahrzeug per Dampfstrahler gesäubert habe. Das spreche dafür, dass Spuren vernichtet werden sollten. Das bestritt der 27-Jährige allerdings. Er habe sich eigentlich freiwillig stellen wollen, „aber irgendwas hat mich davon abgehalten.“

Auch den Vorhalt von Rechtsanwältin Claudia Schenk, dass er schon öfter nächtens alkoholisiert auf Feldwegen mit abgeschalteten Scheinwerfern unterwegs gewesen sein soll, um Polizeikontrollen aus dem Weg zu gehen, bestritt der 27-Jährige.

Schwerwiegende Folgen könnte ein weiteres Randgeschehen für einen Mainburger Rechtsanwalt, den der Landwirt zunächst aufgesucht hatte, haben: Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hatte der 27-Jährige nämlich die Version gebracht, er sei der Meinung gewesen, ein Reh überfahren zu haben. „Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen“, beteuerte der Landwirt. Seinem Ex-Anwalt droht möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Der Prozess wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt, eventuell gibt es dann auch bereits das Urteil.

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