Achtung
In Saal startet die Überwachung des ruhenden Verkehrs

26.01.2021 | Stand 21.07.2023, 3:18 Uhr
−Foto: n/a

Die Gemeinde Saal an der Donau ist bereits seit längerem dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, beigetreten. Ab Februar wird der Verband im Auftrag der Gemeinde auch das Einhalten der Parkregeln überwachen. Mehr Verkehrssicherheit und Gemeinschaft auf den Straßen sind die erklärten Ziele.

Saal an der Donau. Ab Februar übernimmt der ZV KVS Oberpfalz, der bislang schon den fließenden Verkehr überwacht, auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Saal an der Donau. Damit will die Gemeinde vor allem Folgendes erreichen: Dass Rettungswege für Feuerwehr und Notarzt sowie Behindertenparkplätze für Betroffene frei bleiben und die Gemeinschaft auf den Straßen weiter verbessert wird. „Regelmäßige Kontrollen im Straßenverkehr schützen vor Unfällen, Raserei und wildem Parken – und senken die Anzahl der Verstöße nachhaltig und dauerhaft“, weiß Sandra Schmidt, Geschäftsführerin des Zweckverbands, der aktuell in knapp 90 Kommunen ein Auge auf den Verkehr hat.

„Gelbe Karte“ wie beim Fußball

Die Parkraumüberwachung durch den Zweckverband startet ab Mitte Februar. In einer Gewöhnungsphase verwarnen die Verkehrsüberwacher des Verbands zunächst mit einer „Gelben Karte“. Damit sollen die Bürger für das Thema Falschparken sensibilisiert werden. Ab 1. März wird es dann ernst: Falschparker in Saal an der Donau werden zur Kasse gebeten.

„Neben den Falschparkern in der Feuerwehranfahrtszone, die den Rettern den Weg versperren, sind falsch geparkte Autos in engen Gassen und im Kreuzungsbereich ein gefährliches Hindernis. Weil im Notfall jede Sekunde zählt, legen wir großes Augenmerk darauf, dass die Rettungswege nicht blockiert sind“, so Sandra Schmidt, Geschäftsführerin des ZV KVS. Aufgrund der Schwere des Verstoßes kommen Falschparker auf Behindertenparkplätzen sowie vor beschilderten Feuerwehranfahrtszonen nicht in den Genuss einer gelben Karte, da diese Verstöße ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können. Die Fahrzeugführer werden auch gebeten, nicht in Fahrtrichtung links, an Engstellen, bei denen die Restfahrbahnbreite unter drei Meter beträgt sowie auf Gehwegen (auch nicht halbseitig) zu parken. Weiter wird daran erinnert, dass näher als 5 Meter vor oder hinter Einmündungen nicht geparkt werden darf, denn auch diese Verstöße werden beanstandet. In der Ortsmitte von Saal müssen zudem ab sofort die Parkplatzmarkierungen beachtet werden. Ein Parken außerhalb der Markierungen wird ebenfalls beanstandet.

Wie oft kontrolliert wird, legt die Gemeinde fest. Zum Start gibt es eine Übergangsfrist, um die Bürger an die neuen Parkwächter zu gewöhnen. Der Schwerpunkt wird im Ortskern von Saal a.d.Donau sowie an Schule und Kitas liegen. Überwacht werden aber auch die Ortsteile.

„Es geht um die Sicherheit der Bürger“

Der ZV KVS Oberpfalz arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert. Das bedeutet: Alle eingenommenen Verwarnungs- und Bußgelder leitet der Verband direkt an die Kommune weiter. Die Bezahlung des Zweckverbands für die Personal- und Technikkosten erfolgt nach festen Stundensätzen und Sachbearbeitungspauschalen – und ist damit für die Kommunen planbar und transparent. „In vielen Fällen ist es ein Nullsummenspiel“, weiß Zweckverbands-Geschäftsführerin Sandra Schmidt, „wenn eine Kommune bei uns anfragt, geht es ohnehin nicht ums Geld, sondern um die Verkehrssicherheit der Bürger.“

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