Pandemie
Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Neustädter Wertstoffhof

24.01.2021 | Stand 20.07.2023, 23:18 Uhr
−Foto: n/a

Seit 18. Januar gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zur Verminderung der Ansteckungsgefahr in Bereichen, in denen Menschen direkte Kontakte zueinander haben: im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch etwa Arztpraxen und Wochenmärkten.

Neustadt an der Donau. Wie auf Märkten ist auch auf Wertstoffhöfen die Einhaltung des Mindestabstandes oft nicht möglich und direkte Kontakte zwischen dem Personal und den Besucherinnen und Besuchern teilweise notwendig. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt deshalb auf Wertstoffhöfen das Tragen von FFP2-Masken. Diese Empfehlung wird auch in Neustadt an der Donau umgesetzt. Es wird deshalb darum gebeten, beim Besuch des Neustädter Wertstoffzentrums ab sofort auf die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht zu achten.

Kelheim