Polizei klärt auf
Strafbarkeit des Gebrauchs von sogenannten Gefälligkeitsattesten

12.11.2020 | Stand 21.07.2023, 1:14 Uhr
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Aufgrund der Tatsache, dass an manchen Schulen einige Schüler die Maskenpflicht mit Hilfe von sogenannten Gefälligkeitsattesten zu umgehen versuchen, warnt die Polizei Kelheim davor, sich entsprechende Gesundheitszeugnisse von Ärzten ausstellen zu lassen und diese zu gebrauchen.

Kelheim. Bei Bekanntwerden entsprechender Verdachtsfälle werden von polizeilicher Seite Ermittlungen wegen des Ausstellens beziehungsweise des Gebrauchs von derartigen Zeugnissen geführt. Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Ärzte ist nach § 278 StGB strafbar und kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Der Gebrauch eines solchen Gesundheitszeugnisses ist ebenfalls strafbar. Hier sieht der § 279 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Somit wird bei Verdachtsfällen sowohl gegen den ausstellenden Arzt als auch gegen den Schüler ermittelt, der das unrichtige Attest vorgezeigt hat.

Kelheim