Infektionsschutz
Verfahren gegen Gaststättenbetreiber eingeleitet

11.09.2020 | Stand 24.07.2023, 21:09 Uhr
−Foto: n/a

Gegen den Gaststättenbetreiber, der am Samstag, 5. September, in Beilngries eine Veranstaltung abhielt, wurde zwischenzeitlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Da seine zunächst geplante Veranstaltung zur Corona-Zeit so nicht möglich war, wurden ihm vom Landratsamt Auflagen und Beschränkungen erteilt.

Beilngries. Nach mehreren Beschwerden stellte die verständigte Polizei schließlich fest, dass er sich nicht daran hielt und uneinsichtig war. Erst nach Androhung, die Musikanlage letztendlich sicherzustellen, konnte die Lage beruhigt werden.

In diesem Zusammenhang war auch das Verhalten einzelner Gäste gegenüber der Polizei zum Teil beschämend. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet das Landratsamt; der Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog beläuft sich für den Veranstalter auf 5.000 Euro und auch für Teilnehmer ist der Regelsatz auf 500 Euro festgelegt.

Kelheim