Fahrlässige Körperverletzung
Pkw-Fahrer übersieht Radfahrer – eine Person leicht verletzt

08.09.2020 | Stand 21.07.2023, 1:54 Uhr
−Foto: n/a

Am Montag, 7. September, um 18.45 Uhr, fuhr ein 61-Jähriger aus Ingolstadt mit seinem Pkw von einem Supermarktparkplatz in Ingolstadt nach rechts in die Goethestraße ein. Zeitgleich befuhr ein 66-Jähriger, ebenfalls aus Ingolstadt, den linksseitig angelegten Radweg entlang der Goethestraße in Richtung der Autobahn A9 mit seinem Fahrrad. Er fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Ingolstadt. Beim Ausfahren aus dem Parkplatz übersah der Pkw-Fahrer den Radfahrer und es kam zum Zusammenstoß, wodurch der Radfahrer stürzte und leicht verletzt wurde.

Da bei der Unfallaufnahme Alkoholgeruch beim 66-jährigen Radfahrer wahrgenommen wurde, wurde vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von umgerechnet circa 0,9 Promille. Der Radfahrer wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht, wo auch eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

Der Pkw-Fahrer muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Radfahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Kelheim