Privatparty zu erwarten
Der Markt Manching sperrt das Barthelmarkt-Gelände in Oberstimm

25.08.2020 | Stand 20.07.2023, 21:13 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 16. April 2020 durch die bayerische Staatsregierung beschlossen, dass Großveranstaltungen in Bayern zunächst bis zum 31. August 2020 untersagt bleiben. Diese Anordnung betrifft auch den Barthelmarkt 2020 in Oberstimm.

Manching. Verschiedene Informationen lassen die Bewertung zu, dass das Barthelmarktgelände für private Feiern anstelle des abgesagten Festes genutzt werden sollte. Aufgrund der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Abstandsregeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen) und zum Schutze der Bevölkerung wurde in gegenseitiger Absprache zwischen dem Markt Manching und der Polizeiinspektion Ingolstadt verfügt, das Festgelände zu sperren.

Der Marktgemeinderat hat einer Sperrung und dem Erlass einer Allgemeinverfügung einstimmig zugestimmt. Im Zeitraum vom 27. August, 17 Uhr, bis 31. August, 24 Uhr, ist das Betreten des Festgeländes einschließlich der Parkplatzflächen bei der Feuerwehr, Rennwiese, dem so genannten „Winter-Parkplatz“, sowie diverser anliegender Bereiche verboten. Die Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt. Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird durch einen Sicherheitsdienst und durch die Polizeiinspektion Ingolstadt überwacht.

Zuwiderhandlung stellen Ordnungswidrigkeiten nach der 6. BayIfSMV und dem LStVG dar und werden mit Bußgeld geahndet. Es ergeht daher der dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zum Wohle aller zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarkt-Geländes und des Umfeldes zu verzichten.

Kelheim