Coronavirus
Maskenpflicht im ÖPNV – Polizeipräsidium Oberbayern-Nord beteiligt sich an der Kontrollaktion

12.08.2020 | Stand 24.07.2023, 16:44 Uhr
−Foto: n/a

Im Rahmen der bayernweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) am Donnerstag, 13. August, werden auch im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord Kontrollen durchgeführt.

Ingolstadt. Nach den derzeit gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) geltenden Bestimmungen besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, zu dem beispielsweise auch die Fahrten in Taxis zählen, Maskenpflicht. Wird gegen diese Tragepflicht verstoßen, sieht der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ einen Regelsatz von 150 Euro vor.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht generell befreit.

Kelheim