Kelheim. Das Fahrwerk war zudem zu tief eingestellt, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatte. Die Weiterfahrt wurde in diesem Fall untersagt. Lediglich die Heimfahrt wurde noch gestattet. Die Zulassungsbehörde wird von dem Sachverhalt informiert.
Ebenfalls am Dienstag, gegen 10.40 Uhr, unterzogen Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Landshut einen 20-jährigen Kradfahrer einer Verkehrskontrolle. Dabei konnte festgestellt werden, dass der vorgeschriebene DB-Eater verbotswidrig entfernt wurde. Dieser Umstand führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch in diesem Fall wurde lediglich noch die Heimfahrt auf direktem Wege gestattet.
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