Ingolstadt. Er wurde daher in Gewahrsam genommen. Gegen diese Maßnahme setzte er sich körperlich zur Wehr. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Der 24-jährige Beschuldigte der Körperverletzung störte die Ingewahrsamnahme und verweigerte die Herausgabe seiner Personalien. Er musste ebenfalls in Gewahrsam genommen werden. Im Fortgang beleidigte er die Beamten, beschädigte und verunreinigte die Zelle. Die Höhe das Sachschadens kann noch nicht beziffert werden. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung ermittelt.
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