Urteil des Landgerichtes
Tödliche Schüsse in Abensberg – der Täter muss in die Psychiatrie

24.06.2020 | Stand 03.08.2023, 18:40 Uhr
−Foto: n/a

Der Todesschütze von Abensberg wird in der Psychiatrie untergebracht – das hat das Landgericht am, Freitag, 19. Juni, entschieden.

Abensberg. Am Mittwoch, 2. Oktober 2019, war es in Abensberg im Landkreis Kelheim zu tödlichen Schüssen gekommen – der jetzt Verurteilte hatte damals einem 39-Jährigen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in der Straubinger Straße zunächst in den Kopf geschossen, als er zu Boden ging, schoss der damals 41-Jährige noch zweimal auf das Opfer. Der Mann starb. Eine weitere Tat ereignete sich im Bereich der Traubenstraße in Abensberg. Dort schoss der Mann aus einem Auto heraus auf den Fahrer in einem weiteren Auto. Dieser überlebte schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft war von Mord ausgegangen, die Kammer ging letztlich von Totschlag sowie versuchtem Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung aus. Der heute 42-Jährige sei wegen einer Schizophrenie-Erkrankung in Behandlung – und laut Gutachter immer noch gefährlich. Deshalb komme nur die Unterbringung in Betracht.

Richter Michael Hammer betonte, dass sich die Kammer durchaus bewusst sei, was solche Taten für die Angehörigen bedeuten. Vor allem die Sinnlosigkeit der Tat sei besonders belastend. „Wir wünschen Ihnen, dass Sie damit umgehen können und Ihren Frieden finden“, schloss Hammer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kelheim