Politik
Lieber nach Regensburg als nach Freyung – Freie Wähler sehen Gerichtsverlagerung kritisch

09.06.2020 | Stand 03.08.2023, 11:23 Uhr
−Foto: n/a

Innenminister Joachim Herrmann hat in einer Pressemitteilung zu Behörden- und Gerichtsverlagerung nach Freyung Stellung genommen. Der Landtagsabgeordnete Dr. Hubert Faltermeier, rechtspolitischer Sprecher der Freie Wähler-Landtagsfraktion und Mitglied des Landtagsverfassungsausschusses, sieht dies kritisch.

Landkreis Kelheim. „Die beabsichtigte Einrichtung eines neuen Verwaltungsgerichts Freyung soll der Stärkung einer strukturschwachen Region dienen – das begrüßen wir Freien Wähler. Damit wird jedoch auch die bisherige Praxis eines gemeinsamen Verwaltungsgerichts für Niederbayern und die Oberpfalz mit Sitz in Regensburg beendet. Die Auswahl des Standorts Freyung muss nun mit Besonnenheit und Augenmaß geprüft werden. Denn der von Innenminister Herrmann eingesetzte Lenkungsausschuss sowie die dazugehörige Arbeitsgruppe muss auswerten, ob der Standort halten wird, was er verspricht“, so Faltermeier. Dabei müssten nicht nur erheblich weitere Anfahrtswege für die Anwaltschaft, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger, die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, in den Blick genommen werden. Allein das lasse „berechtigte Zweifel an der Zumutbarkeit aufkommen“. Während man von Kelheim nach Regensburg 28 Kilometer fährt, ist es mit 164 Kilometern nach Freyung eine fast sechsfach längere Strecke. Selbiges gilt für Landshut mit 141 Kilometern zurückzulegender Strecke nach Freyung im Vergleich zu 65 Kilometern nach Regensburg. „Hinzu kommt, dass die juristische Nachwuchsgewinnung so unnötig erschwert werden könnte – auch das sollte vor einer endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden. Die Freie Wähler-Landtagsfraktion spricht sich für eine genaue Abwägung im Rahmen der Planung der Gerichtsverlagerung aus und wird den bevorstehenden Prüfprozess und die Erkenntnisse daraus aktiv über einen Zeitraum bis 2030 begleiten. Aus Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit kann eine Verlagerung ohnehin nur in engem Schulterschluss mit den betroffenen Richterinnen und Richtern erfolgen.“

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