Dietfurt. Bootsfahrten mit Maschinenantrieb stellen keine sportliche Betätigung dar und sind somit derzeit verboten. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, Bußgelder von 150 Euro werden verhängt.
22.04.2020, 15:29 Uhr
Ausgangsbeschränkung Bootsfahrten mit Maschinenantrieb stellen keine sportliche Betätigung dar

Waldkraiburg, Mühldorf, Haag, Ampfing, Neumarkt-Sankt Veit, Kraiburg, Gars, Schwindegg, Mettenheim, Polling
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