Ausgangsbeschränkung
Vier Verstöße im Landkreis Kelheim gegen Infektionsschutzgesetz

24.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:34 Uhr
−Foto: n/a

Am Montag, 23. März, wurden im Landkreis Kelheim insgesamt vier Verstöße gegen die aktuell geltende Ausgangsbeschränkung beziehungsweise Betriebsstättenuntersagung zur Anzeige gebracht.

Landkreis Kelheim. Während in der Stadt Kelheim ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung festgehalten wurde, so waren es in der Gemeinde Neustadt an der Donau zwei gleichgelagerte Fälle. Zudem wurde in Bad Abbach ein Verstoß gegen die Betriebsstättenuntersagung festgestellt.

Hinweis der Polizei Kelheim:

Bei der Polizei Kelheim ging auch am Montag, 23. März, wieder eine große Anzahl von Anrufen von Bürgern ein, die Fragen rund um das Thema Ausgangsbeschränkungen hatten. Die Anrufer werden gebeten, sich bei diesbezüglichen Fragen an das hierfür gedachte Bürgertelefon des Landratsamtes Kelheim unter der Telefonnummer 09441/ 207 3112 zu wenden. Alternativ können viele Infos auch über die Internetseite des Landkreises Kelheim abgerufen werden.

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