Weitere Zeugen erwartet
Prozess um Axtangriff – seltsame Tattoos und ein ganz normales Familienleben

19.02.2020 | Stand 13.09.2023, 1:44 Uhr
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Am Mittwoch, 19. Februar, muss sich das Landgericht Regensburg weiter mit der Frage befassen, was am 19. Juni 2019 in Kelheim passiert ist. Hat ein betrunkener 59-Jähriger einen Fischereiaufseher mit einer Axt angegriffen? Angeklagt ist der Deutsch-Kasache wegen versuchten Mordes.

Regensburg. Im Laufe des Prozesses tauchte die Frage auf, ob man seitens des Fischereiverbandes den Angeklagten etwa „auf dem Kicker“ habe. Das stritt der Vorsitzende des Vereines ab, es habe „keine Übereinkunft gegeben, ihm genauer auf die Finger zu schauen“.

Am Mittwoch, 12. Februar, hatte der Gutachter dem Gericht seine Einschätzung dargelegt. Er bescheinigte dem Angeklagten ein gutes Familienleben, sowohl er als auch seine Frau verdienten gut, der Arbeitgeber des Angeklagten hatte auch schon erklärt, er würde ihn wieder einstellen, er sei ein geschätzter Mitarbeiter. 2008 habe die Familie ein Haus in Ihrlerstein gekauft.

Geangelt habe der Angeklagte schon als Kind – allerdings habe es in Kasachstan keine Angelscheine gegeben. Es bedeute Freiheit, einfach so angeln zu können. Illegale Drogen habe er nach eigener Aussage nie genommen, Alkohol trinke er selten und wenn, dann samstags eine Flasche Wein. In Haft sei er nie gewesen – hier stellte der Gutachter heraus, dass ihm die Tattoos des Angeklagten aufgefallen sind. Diese entsprechen wohl den „Knast-Tattoos“, die er selbst bei russisch-stämmigen Männern immer mal wieder gesehen hat. Der Angeklagte habe ihm gegenüber diese Tattoos als „Jugendsünde“ bezeichnet, die er sich mit 15 oder 16 habe stechen lassen. Offenbar war das zu der Zeit gerade in, der Angeklagte wollte damals wohl kein Außenseiter sein.

Zum Tattag selbst habe der Angeklagte nicht viel sagen wollen. Er sei um 6 Uhr aufgestanden, seine Frau sei zur Arbeit gegangen, er habe die Hausarbeit erledigt und sei dann zum Angeln gefahren. Er habe übernachten wollen, einen Liter Wein und sechs Flaschen Bier hatte er dabei. Er habe seinen Schilderungen nach einen Wutanfall bekommen, weil er sich ungerecht behandelt gefühlt habe. Weitere Angaben habe der Angeklagte nicht gemacht.

Der Gutachter sah keine Hinweise auf ein psychisches Problem beim Angeklagten. Oft gehen Prozesse mit der Erstattung eines Gutachtens in die Endphase – nicht so im vorliegenden Fall. Auf Antrag der Verteidigung werden am Mittwoch, 19. Februar, weitere Zeugen gehört. Diese sollen Auskunft darüber geben können, dass sich der betroffene Fischereiaufseher „im Zeitraum der letzten vier Jahre vor dem Tatzeitpunkt im Rahmen seiner Amtsausübung zu kontrollierenden Personen gegenüber mehrfach herrisch, selbstherrlich, schikanös und in völlig unangemessener Weise benommen hat“, so der Verteidiger-Antrag.

Kelheim