Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Wildunfall verspätet gemeldet

29.12.2019 | Stand 31.07.2023, 15:36 Uhr
−Foto: n/a

Am Samstag, 28. Dezember, gegen 7.30 Uhr, hatte ein 38-jähriger Landkreisbewohner auf der Kreisstraße KEH19/alte B16 einen Wildunfall mit einem Reh, das – -offensichtlich verletzt – in unbekannte Richtung weiterlief.

ABENSBERG Der Fahrzeugführer meldete den Unfall erst Stunden später der örtlichen Polizeiinspektion. Gegen ihn werden nun Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Jagdgesetz geführt.

Die Polizei Kelheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man es unverzüglich bei der örtlichen Polizeidienststelle bzw. dem zuständigen Jagdpächter anzeigen muss, wenn man als Führer eines Fahrzeugs Schalenwild durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet. Zum Schalenwild gehören unter anderem eben auch Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild.

Kelheim