Strafverfahren eingeleitet
42-jähriger Autofahrer konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen

22.12.2019 | Stand 31.07.2023, 12:42 Uhr
−Foto: n/a

Bei einer Verkehrskontrolle am Samstag, 21. Dezember, 20.15 Uhr, in Wolnzach konnte ein 42-jähriger Autofahrer keinen Führerschein vorweisen.

WOLNZACH Der Mann gab an, dass er mehrere Jahre im Ausland lebte und auch eine ausländische Fahrerlaubnis besitze, diese sei aber bereits seit einiger Zeit abgelaufen und nicht mehr gültig. Die Überprüfungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis laufen derzeit noch. Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.

Kelheim