Verstoß nach dem Waffengesetz
Kelheimer Polizei erwischt 15-Jährigen mit einem Dolch im Gepäck

20.10.2019 | Stand 31.07.2023, 4:00 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitag, 18. Oktober, gegen 20 Uhr, wurde ein Schüler (15) im Kelheimer Innenstadtbereich einer Personenkontrolle unterzogen. Hierbei wurde in dessen Bauchtasche ein Dolch aufgefunden. Dieser Dolch stellt eine Hieb- und Stoßwaffe dar und unterliegt dem Waffengesetz.

KELHEIM Der Besitz einer solchen Hieb- und Stoßwaffe ist erst ab 18 Jahren frei, allerdings ist das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) gemäß §42a Waffengesetz verboten. Gegen den jungen Herrn wird nun wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. Der Dolch wurde durch die Beamten sichergestellt.

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