KELHEIM Das Schleusentor selbst wurde dabei nach bisherigen Erkenntnissen nicht in Mitleidenschaft gezogen, sodass ein weiterer Betrieb der Schleuse Kelheim möglich war. Der Schaden an der Steganlage dürfte im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen. Am Gütermotorschiff entstand kein nennenswerter Schaden, sodass die Fahrt nach der Unfallaufnahme fortgesetzt werden konnte.
Die Wasserschutzpolizei Beilngries hat ein Ermittlungsverfahren wegen schifffahrtsrechtlicher Vorschriften gegen den Schiffsführer eingeleitet.
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