Die Polizei ermittelt
Schlägerei auf einem Beilngrieser Supermarktparkplatz – 39-Jähriger zückt Schreckschusspistole

28.07.2019 | Stand 04.08.2023, 6:32 Uhr
−Foto: n/a

Am Samstagabend, 27. Juli, gegen 19.45 Uhr, gerieten vier Personen am Eingang eines Beilngrieser Supermarktes aneinander. Aus einer Nichtigkeit heraus beschimpften sich zunächst ein 51-jähriger Beilngrieser und eine 33-jährige Frau aus Bad Aibling. Dies führte jedoch schnell zur Schubserei zwischen den beiden.

BEILNGRIES/LANDKREIS EICHSTÄTT Als klar war, dass die Situation eskalieren wird, holte der 39-jähriger Lebensgefährte der Dame eine Schreckschusspistole aus seinem Auto und schlug anschließend auf den Kontrahenten ein. Ob dies mit seinen Fäusten oder der Waffe geschah, ist derzeit noch nicht klar. Hierzu kam es zu unterschiedlichen Angaben. Während der Auseinandersetzung verlor er jedoch seine Pistole und sein Gegenüber konnte sie aufnehmen. Nun richtete dieser die Waffe auf den Mann aus Zolling, woraufhin er uns seine Begleiterin mit ihrem Pkw die Flucht ergriffen. Ein unbeteiligter Zeuge des Vorfalls notierte sich das Kennzeichen, nahm die Waffe an sich und verständigte die Polizei.

Bei der Aufnahme vor Ort stellte sich heraus, dass der 51-jährige Beilngrieser erheblich alkoholisiert war. Er schaffte es auf 1,84 Promille. Die Rolle seines 46-jährigen Begleiters (ebenfalls Beilngrieser) in dieser Auseinandersetzung ist momentan noch nicht abschließend geklärt. Einen Alko-Test verweigerte er zu Sicherheit gleich mal.

Die Fahndung nach dem Pkw mit dem genannten Pärchen war an einem örtlichen Campingplatz erfolgreich. Beide Personen konnten angetroffen und zu dem Vorfall vernommen werden. Ernsthaft verletzt wurde zum Glück niemand. Dies lag sicher auch daran, dass die Waffe nicht geladen war, obwohl der Besitzer 50 Platzpatronen im Kofferraum mit sich führte. Er hatte keine Erlaubnis diese Schreckschusspistole mit sich zu führen. Die Pistole wurde samt Munition sichergestellt.

Die beteiligten Personen erwarten nun Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und einem Vergehen nach dem Waffengesetz.

Kelheim