Regelung laut StVO
Informationen zur Verkehrssicherheit – für die Reise das Gepäck sicher und richtig verstauen

08.07.2019 | Stand 29.07.2023, 8:50 Uhr
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Urlaubsgepäck wie Koffer, Reisetaschen und sperrige Sportgeräte sollten vor Reisebeginn fachgerecht im Auto verstaut werden. Das Landratsamt Kelheim, wie das geht.

LANDKREIS KELHEIM Die Regelungen in Bezug auf die Ladungssicherung finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 22 StVO wird vom Fahrzeughalter verlangt, die Ladung verkehrssicher zu verstauen. So, dass auch bei plötzlicher Vollbremsung oder einer Ausweichbewegung die Ladung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder herabfallen kann. Auch sollte darauf geachtet werden, dass aufgrund der Ladung vom Fahrzeug kein Lärm ausgeht, der vermeidbar ist. Dabei liegt die Verantwortung nicht nur beim Fahrer, sondern auch beim Halter und Verlader!

Jeder ungesicherte Gegenstand im Fahrzeug schießt bereits bei einem Aufprall mit 50 km/h mit dem 30- bis 50-fachen seines Eigengewichts nach vorne - und kann so schnell zu lebensgefährlichen Verletzungen bei den Insassen führen.

Eine zehn Kilogramm schwere Kühlbox, ungesichert auf der Rückbank, knallt mit rund einer halben Tonne Gewichtskraft in die Lehne des Vordersitzes und damit gegen die Wirbelsäule des Fahrers oder Beifahrers.

Worauf Sie beim Beladen achten sollten:

Keine Glasflaschen im Innenraum benutzen. Sonst entstehen bei einem Unfall scharfkantige Splitter. Eine lose Wasserflasche entwickelt bei einem Crash mit Tempo 50 die Gewichtskraft eines Kartoffelsacks. Getränkekisten gehören hinter den Beifahrersitz.

Vorsicht bei ungesicherten Sportgeräten im Fahrzeugraum! Fahrräder beispielsweise besser auf einem passenden Trägersystem, Skier und Snowboard in einer Dachbox transportieren. Im Innenraum gelagert sollten sie sicher verzurrt sein.

Anschnallen: Viele Kombis und Vans verfügen über Ösen im Laderaum. In sie lassen sich Sicherungsgurte einhängen, die am besten kreuzweise über die Ladung gezogen werden. Besonders sorgfältige Packer legen vorher noch eine Decke oder ein Netz über das Gepäck. Zum Verzurren selbst aber nur geeignete Spanngurte verwenden. Vor dem Einsatz von Schnüren oder auch Gummi-Spannern wird ausdrücklich gewarnt.

Kleinteile: Nicht nur große und schwere Gegenstände können schon bei heftigem Bremsen Unheil anrichten. Gerade auch kleine Teile werden dann zu gefährlichen Wurfgeschossen, solche Dinge sind am besten in einer Tasche oder einem Karton aufgehoben. Nur leichte Gegenstände oben verstauen.

Hinter Gittern: Ein Trenngitter zwischen Laderaum und Rücksitz ist beileibe nicht nur für den Transport von Haustieren nützlich. Allerdings muss es stabil befestigt sein. Ähnliches gilt für die praktischen, in der Rücklehne integrierten Netze, deren Sicherheitspotenzial den Gittern in der Regel nicht nachsteht. Es wird zu Lösungen geraten, die der Autohersteller ab Werk oder als Originalzubehör anbietet. Sie sitzen in der Regel in bereits vorgesehenen Befestigungspunkten. Sogenannte Hundegitter, die sich nur beispielsweise mit Schaumstoffpolstern am Boden und Dachhimmel abstützen, sichern nur ungenügend vor herumfliegender Ladung.

Luft nach oben: Wenn ein Kombi nicht über ein Sicherungsnetz oder Gitter verfügt, sollte die Ladung nie über die Oberkante der Rücklehne hinausragen, sonst kann sie ungehindert auf Insassen geschleudert werden, -und auf Kinder auf dem Rücksitz als erste. Einzelne schwere Gegenstände stehen auch besser nicht an der Berührungskante getrennt umlegbarer Rücksitze. Das gilt übrigens auch für Limousinen, bei denen die Rücksitzlehnen zum einfachen Durchladen nach vorn klappbar sind. Gepäcknetz oder Laderaumgitter hochziehen, wenn über die Höhe der Rücksitzlehne geladen wird.

Nach vorn schieben: Ist der Gepäckraum auf der Urlaubsfahrt ausnahmsweise nicht ganz ausgefüllt, sollten einzelne Gepäckstücke oder Einkaufskörbe stets bis zur Lehne des Rücksitzes oder der Trennwand nach vorn geschoben werden. Dies verhindert, dass die Ladung beim scharfen Bremsen oder einem Unfall auch noch Schwung holen kann. Schwere Gegenstände und Koffer immer nach unten packen und möglichst direkt an die Rücksitzlehne schieben - die Rücksitze daher nur bei Bedarf umklappen.

Ladung mit Überlänge darf höchstens drei Meter über das Heck hinausragen und muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein. Für Nachtfahrten ist ein Warnlicht vorgeschrieben. Die maximale Fahrdistanz bei einem Überstand von mehr als 1,50 Metern, liegt bei 100 Kilometern.

Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Bei Gefährdung oder Sachschaden werden sogar 75 Euro fällig.

Kelheim