Gefährliche Körperverletzung
2,4 Promille – 33-Jähriger schlägt mit einem Maßkrug zu

17.06.2019 | Stand 29.07.2023, 10:34 Uhr
−Foto: n/a

Der Trend des Auftaktwochenendes setzte sich auch am Abschlusswochenende des diesjährigen Pfingstvolksfestes fort und bescherte der Ingolstädter Polizei einiges an Arbeit.

INGOLSTADT In der Nacht auf Samstag, 15. Juni, ereignete sich gegen 0.10 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof eine Auseinandersetzung zwischen circa 15 Personen, die offensichtlich zuvor das Volksfest besucht hatten. Hierbei kam es zu unterschiedlichen wechselseitigen Körperverletzungen. Erst durch entsprechende Kräftezuführung konnte die Lage beruhigt werden. Dabei wurden auch die Einsatzkräfte zum Teil massiv verbal angegangen und polizeiliche Maßnahmen gestört. Insgesamt konnten drei Personen zwischen 16 und 18 Jahren in Gewahrsam genommen werden. Mehrere der beteiligten Personen entfernten sich vor einer möglichen Identitätsfeststellung. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen des Vorfalls sowie Geschädigte der vorangegangenen Körperverletzungen werden gebeten, sich bei der PI Ingolstadt unter der Telefonnummer 0841/ 9343-2222 zu melden.

Am Sonntag, 16. Juni, gegen 23.30 Uhr, kam es erneut am ZOB zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 19-jährigen Ingolstädters. Dieser war offensichtlich zuvor mit einem 25-jährigen Ingolstädter in Streit geraten. Im Verlauf des Streits schubste der 25-Jährige seinen jüngeren Kontrahenten zu Boden und schlug ihn gegen den Kopf. Im Anschluss gingen unbeteiligte Zeugen dazwischen und hielten den 25-Jährigen vor weiteren Schlägen ab. Da er sich auch im Beisein der hinzugerufenen Polizeibeamten nicht beruhigen ließ, wurde er in Gewahrsam genommen.

Gegen 22.45 Uhr kam es am Sontag, 6. Juni, in einem Festzelt am Volksfest zu einer Streitigkeit zwischen einem 22-jährigen Studenten sowie einem 33-jährigen Großmehringer. Dabei schlug der 33-Jährige seinem Gegenüber einen Maßkrug derart massiv ins Gesicht, dass der 22-Jährige eine Gehirnerschütterung sowie ein Loch in der Ohrmuschel davontrug. Eine stationäre Aufnahme war jedoch nicht nötig. Durch den Sicherheitsdienst konnten die Auseinandersetzung beobachtet und der Täter bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte festgehalten werden. Der Beschuldigte wies dabei einen Alkoholwert von 2,4 Promille auf. Der Geschädigte war mit 1,4 Promille ebenfalls deutlich alkoholisiert. Der Beschuldigte muss sich nun wegen einer gefährlichen Körperverletzung strafrechtlich verantworten. Nach einer durchgeführten Blutentnahme musste er ebenfalls die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen, da auch seine Aggressivität im Beisein der Polizeibeamten nicht nachließ.

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