AUGSBURG Das Amtsgericht Hamburg hatte die 16-monatige Bewährungsstrafe des Deutschen widerrufen, sodass der Langfinger nun diese Strafe absitzen muss. Weil er in einem weiteren Verfahren wegen Diebstahls für die Ermittlungsbehörden nicht greifbar war, bestand zusätzlich noch ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. Nach der Vorführung beim Augsburger Ermittlungsrichter führte der Weg des Verurteilten, begleitet durch die Bundespolizisten, in die Justizvollzugsanstalt Augsburg.
17.06.2019, 15:39 Uhr
Direkt in die JVA Augsburg Vom Bahnhof in die Zelle – Bundespolizei nimmt verurteilten Seriendieb fest

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