Am Montagabend, 10. Juni, fuhr ein 28-Jähriger mit einem Hoverboard vom Volksfest in Neustadt an der Donau nach Hause. Er wurde einer Kontrolle unterzogen.
NEUSTADT AN DER DONAU Es stellte sich heraus, dass das Hoverboard zulassungs- und versicherungspflichtig wäre. Außerdem wäre aufgrund der technischen Beschaffenheit eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Der 28-Jährige konnte nichts davon vorweisen. Außerdem war er erheblich alkoholisiert. Es wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und zulassungsrechtlichen Verstößen ermittelt. Das Hoverboard wurde sichergestellt.
Kelheim