Folgeunfall mit 3.000 Euro Schaden
Reh nach Wildunfall auf der B16 einfach liegen lassen

07.06.2019 | Stand 29.07.2023, 5:45 Uhr
−Foto: n/a

Ein Unbekannter fuhr nach einem Wildunfall mit einem Reh weiter, ohne sich um das auf der Bundesstraße B16 verendete Reh zu kümmern.

GEISENFELD Ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim erkannte das Hindernis am Donnerstag, 6. Juni, 21.45 Uhr, zu spät und fuhr mit seinem Skoda Fabia über das auf der Fahrbahn liegende tote Reh. Dabei entstand am Skoda ein Schaden am Unterboden, der Lenkung und der Spur in Höhe von 3.000 Euro.

Gegen den Unbekannten mit dem Wildunfall wird nun wegen der Verkehrsstraftat „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ ermittelt. Hinweise erbittet die Polizei Geisenfeld unter 08452/ 720 -0 und nimmt den vorliegenden Fall zum Anlass Fahrzeugführer nach einem Wildunfall vor Augen zu führen, was passieren kann, wenn man achtlos weiterfährt.

Welche Pflichten für Fahrzeugführer bestehen nach einem Wildunfall?

Sicherung der Unfallstelle, nach Möglichkeit Beseitigen des toten Rehs von der Straße, Verständigung der Polizei (dort auch die Wildunfallbescheinigung für Kfz-Versicherung), die den Jagdpächter informiert ...

Kelheim