Verstoß gegen das Jagdgesetz
Wildunfall mit einem Reh erst vier Tage später gemeldet

15.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:21 Uhr
−Foto: n/a

Bereits am Freitag, 10. Mai, um 21.30 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2144 bei Rohr im Bereich der Anschlussstelle zur A93 ein Wildunfall mit einem Reh.

ROHR Weil der 51-jährige Pkw-Fahrer den Unfall erst vier Tage später wegen einer erforderlichen Bescheinigung für die Versicherung meldete, muss er sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Jagdgesetz verantworten. In diesem Zusammenhang wird wieder einmal darauf hingewiesen, dass Unfälle mit Schalenwild (zum Beispiel Rehe oder Wildschweine) unverzüglich bei der Polizei oder – soweit bekannt – dem zuständigen Jagdpächter zu melden sind.

Kelheim