Hinweis des Polizeipräsidiums
Brauchtum? Ja, aber keine Straftaten! – Polizei geht gegen strafbare Freinacht-Scherze vor

29.04.2019 | Stand 28.07.2023, 16:27 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist wieder die so genannte Freinacht – das Polizeipräsidium Niederbayern möchte darauf aufmerksam machen, dass gegen einen Spaß oder Scherz niemand etwas einzuwenden hat.

NIEDERBAYERN Problematisch wird es dann, wenn Sachen beschädigt oder sogar Personen zu Schaden kommen. Bei Gesetzesübertretungen gibt es für die Polizei keinen Ermessensspielraum und zieht unweigerlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Absolut tabu sind beispielsweise das Sprengen oder Anzünden von Briefkästen/Zigarettenautomaten, beschmieren von Hauswänden, herausreißen von Bepflanzungen oder das Beschädigen von Verkehrszeichen. Auch beim Verbringen von Hindernissen auf die Straße, wie beispielsweise das Aushängen von Kanaldeckel usw. hört der Spaß auf – derartige Aktionen können lebensgefährlich sein und stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar.

„Außerdem möchten wir die Feiernden daran erinnern, wer Alkohol trinkt, sollte sich bereits vorher überlegen, wie er nach Haus kommt und sich keinesfalls ans Steuer setzen“, so das Polizeipräsidium Niederbayern. Die Polizei wird auch heuer wieder verstärkt Kontrollen im Zusammenhang mit der Freinacht durchführen.

Kelheim