Staffelung
Das Landratsamt Kelheim informiert zum Führerschein-Umtausch

24.04.2019 | Stand 03.08.2023, 8:33 Uhr
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Grauer Lappen, rosa Lappen oder kleines Plastikkärtchen – der Führerschein in Deutschland hat nicht nur wegen der Passbilder viele Gesichter. Jetzt soll der Nachweis der Fahrerlaubnis europaweit ein einheitliches Äußeres bekommen. Davon sind allein in Deutschland 43 Millionen Führerscheine betroffen.

LANDKREIS KELHEIM Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Der Bundesrat hat dazu einen Stufenplan beschlossen, der einen schrittweisen Umtausch der Führerscheine vorsieht.

Haben Sie den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht? Dann muss er umgetauscht werden. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Fest steht: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. Der Umtausch wird gestaffelt durchgeführt, damit die Fahrerlaubnisbehörden nicht unter einem Ansturm der Autofahrer zusammenbrechen und es sollen dadurch lange Wartezeiten vermieden werden.

Konkret geht es um circa 15 Millionen bis 31. Dezember 1998 ausgestellte (Papier)-Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann nur persönlich gestellt werden.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch eine EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Die derzeit vorhandenen über 110 verschiedenen Führerscheindokumente in der EU gehören dann der Vergangenheit an.

Durch den Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst. Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Busführerscheinen.

Zum Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins wird ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Der neue EU-Führerschein kostet 24 Euro. Beim Umtausch behält man selbstverständlich alle Fahrerlaubnisklassen des „alten“ Führerscheins. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Alle Bewohner des Landkreises Kelheim müssen daher entweder im Landratsamt Kelheim bzw. bei der Außenstelle in Mainburg einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet – daher wird von einem vorgezogenen Umtausch abgeraten. „Um längere Wartezeiten zu vermeiden bitten wir, sich unbedingt an den Stufenplan zu halten“, so das Landratsamt.

Den alten Führerschein kann man selbstverständlich behalten, er wird jedoch entwertet (Ecken werden abgeschnitten; Stempelaufdruck „ungültig“). Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Kelheim.

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