Im Rahmen zu den Vorbereitungen für den verkaufsoffenen Sonntag wurde am 17. März um 7 Uhr bei einem Pkw mit bulgarischer Zulassung festgestellt, dass der Fahrzeug-Halter seinen Lebensmittelpunkt seit mehreren Jahren in Deutschland hat.
MAINBURG Eine Zulassung des Pkw in Deutschland wäre erforderlich gewesen. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung/Kfz-Steuergesetz verantworten.
Kelheim