Wildunfall
Wildschwein angefahren und liegen lassen – weiteres Fahrzeug überfährt den Keiler ebenfalls

08.02.2019 | Stand 03.08.2023, 13:16 Uhr
−Foto: n/a

Gegen 23 Uhr teilte ein BMW-Fahrer aus Schleswig-Holstein am Mittwoch, 6. Februar, mit, dass er mit seinem Fahrzeug zwischen dem Viehhauser Kreisverkehr und Tettenagger ein auf der Fahrbahn liegendes Wildschwein überfahren hat und dadurch sein Fahrzeug schwer beschädigt wurde.

B299/MINDELSTETTEN/LANDKREIS EICHSTÄTT Wer das Wildschwein offensichtlich zuvor angefahren und dabei tödlich verletzt hat, war zunächst unbekannt. Nach dem Abschluss der Unfallaufnahme wurde der Jagdberechtigte verständigt, der die Reste des kapitalen Keilers von der Fahrbahn entfernte.

Am 7. Februar gegen 11.30 Uhr kam dann ein weiterer Autofahrer aus Mindelstetten zur hiesigen Dienststelle und wollte nachträglich einen Wildunfall mit einem Wildschwein melden. Hierbei wurde festgestellt, dass er bereits gegen 21.45 Uhr an der gleichen Stelle eine Kollision zwischen einem Wildschwein und seinem BMW hatte, der dabei vorne rechts allerdings nur leicht beschädigt wurde. Seinen Angaben zufolge hat er an der Unfallstelle angehalten, ist sogar ausgestiegen und hat nach dem Tier auf der Fahrbahn gesucht, jedoch nichts gefunden.

Es liegt jetzt der Verdacht nahe, dass nach dem ersten Wildunfall das Wildschwein möglicherweise auf der Fahrbahn liegen blieb und bei dem zweiten Unfall circa 75 Minuten später erneut überrollt wurde. Glücklicherweise entstand nur Sachschaden, aber dennoch wurde gegen den ersten Unfallbeteiligten ein Strafverfahren eröffnet mit dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, weil er so möglicherweise ein Hindernis auf der Fahrbahn bereitete und so eine Gefahr für Leib und Leben anderer oder Sachen von bedeutendem Wert verursachte. Dies wäre durch einen kurzen Anruf bei der Polizei vom Unfallort aus oder bei nächster Gelegenheit vermeidbar gewesen.

Kelheim