Zweimal Totalschaden
Verbotene Abkürzung genommen – und schon krachte es

18.10.2018 | Stand 03.08.2023, 2:42 Uhr
−Foto: n/a

Auf Höhe der Gemarkung Hohenlohe auf der Staatsstraße 2214 zwischen Irgertsheim und Dünzlau querte ein 24-jähriger Fahrer eines Audi A4 am Mittwoch, 17. Oktober, 15.50 Uhr, die dreispurige Fahrbahn der Staatsstraße 2214, um von einem zum anderen Waldweg zu kommen. Hier kam es zum Unfall.

INGOLSTADT Aufgrund einer dort angebrachten doppelten Fahrstreifenbegrenzung war diese Querung verboten. Eine 44-jährige Frau aus Neuburg war auf der Staatsstraße 2214 in Fahrtrichtung Ingolstadt unterwegs. Diese überholte im zweispurigen Bereich einen Lkw und scherte vor diesem wieder ein. Kurz nachdem sie den Überholvorgang beendet hatte, konnte sie im Kuppenbereich trotz Ausweich- und Bremsvorgang nicht mehr den Zusammenstoß zwischen der Front ihres Fahrzeuges und dem Heck vom Audi verhindern.

Die Frau verletzte sich leicht im Bereich des Unterschenkels. Beide Pkw sind wirtschaftliche Totalschäden. Die Feuerwehren Irgertsheim, Dünzlau und die Berufsfeuerwehr Ingolstadt waren an der Unfallstelle. Dem Fahrer der Abkürzung erwarten Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Kelheim