Kostenpflichtige Angebote
Die Bauinnung warnt vor Abzockmasche mit abgeblichen Datenschutzpflichten

02.10.2018 | Stand 02.08.2023, 22:23 Uhr
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Laut Bauinnung Regensburg erhalten derzeit zahlreiche Baubetriebe im Raum Regensburg, Kelheim und Schwandorf, aber auch in der gesamten Oberpfalz, unaufgefordert Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg.

REGENSBURG Es wird dabei unter Bezugnahme auf die Datenschutz-Grundverordnung der Eindruck erweckt, bei dem amtlich aussehenden Schreiben handele es sich um eine eilige Terminsache. So wird Zeitdruck auf den Empfänger des Schreibens ausgeübt. Aber erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um ein verstecktes Angebot des Leistungspaketes Basisdatenschutz (Jahresgebühr 498 € netto) mit sehr fragwürdigem Nutzen handelt. Es ist somit laut Bauinnung Regensburg „ein weiterer dreister Versuch“, den jeweiligen Betrieb um diesen Betrag zu „erleichtern“.

Nicht nur die Bauinnung Regensburg, sondern auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz warnt bereits vor diesen Fax-Schreiben mit dem Hinweis, dass diese Schreiben nicht von einer amtlichen Stelle stammen. Der Rat geht dahin, auf diese Schreiben nicht zu reagieren. Diese aktuell örtlich zu verzeichnenden Schreiben sind aber nur die Spitze des Eisbergs.

Durch unaufgeforderte Faxzusendungen wird Betrieben und auch anderen Empfängern oftmals vorgegaukelt, durch ein Rück-Fax lediglich Bestätigungen für bereits dort erfolgte oder gesetzlich notwendige Eintragungen zum Beispiel in Branchen-, Gewerbe- oder Markenverzeichnisse oder entsprechende Datenbanken abgeben zu müssen. Es wird dabei oft der Eindruck erweckt, dass man im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung oder von amtlicher Stelle angeschrieben worden ist. Meist ist bereits alles in der Rück-Fax-Vorlage fertig vom Absender voreingetragen worden, so dass vom Empfänger nur noch der „Korrekturausdruck“ zur Erledigung der Angelegenheit unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Nach Unterschriftsleistung beginnt dann der Ärger mit Rechnungen sowie Mahnungen durch den unseriösen Anbieter, weil ein Angebot zum Vertragsschluss im Kleingedruckten der Rück-Fax-Vorlage versteckt war. Hierzu Innungsgeschäftsführer Christian Huber: „Nicht nur Baubetriebe, nein auch Pfarreien, Vereine, Feuerwehren oder Kindergärten sind nach Auskunft unserer Mitglieder schon Opfer dieser Machenschaften geworden. In vielen Fällen besteht selbst nach geleisteter Unterschrift keine wirksame vertragliche Pflicht, die Einträge in die entsprechenden Verzeichnisse oder die erworbenen Basispakete auch bezahlen zu müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits festgestellt.“ Am besten schützt man sich als Empfänger bereits vor der Unterschrift durch das Googlen des Absenders, also durch rechtzeitige Internetrecherche über den Faxabsender. In den meisten Fällen ist dort der unseriöse Anbieter durch entsprechende Warnhinweise auf Internetseiten, die vor professioneller Abzocke warnen, schon auf dem ersten Blick erkennbar. Auch bei den aktuellen Faxzusendungen ist dies der Fall.

Kelheim