Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
Zwei Betrunkene wollten bewaffnet „für Sicherheit und Ordnung sorgen“

12.08.2018 | Stand 31.07.2023, 4:58 Uhr
−Foto: n/a

In der Sonntagnacht, 12. August, gegen 2 Uhr, erhielt die Polizei in Ingolstadt eine Mitteilung über zwei männliche Personen, die auf einem Parkplatz in der Geisenfelder Straße in Manching mit einer Schusswaffe hantierten.

MANCHING Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung durch mehrere Streifenbesatzungen konnten zwei 28- und 43-jährige Männer aus Manching angetroffen werden. Weiter konnten die Beamten im Nahbereich eine PTB-Waffe (Schreckschusswaffe), ein leeres Schulterholster sowie ein Jagdmesser auffinden. Nach Auskunft der beiden stark alkoholisierten Manchinger trug der 28-Jährige die Schreckschusspistole mit sich, während der 43-Jährige das Messer führte. Nachdem die beiden Männer die Polizeifahrzeuge wahrgenommen hatten, legten sie die Gegenstände schließlich ab. Auf Nachfrage der Beamten gab der 28-Jährige an, mit der PTB-Waffe in Manching „Streife“ zu gehen, um für „Sicherheit und Ordnung“ zu sorgen. Bei ihm ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von knapp 1,2 Promille. Sein 43-jähriger Begleiter erreichte knapp 1,3 Promille.

Die Gegenstände wurden durch die Polizeibeamten vor Ort sichergestellt. Den für das Führen der PTB-Waffe erforderlichen „kleinen Waffenschein“ konnte der 28-Jährige nicht nachweisen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Da das Jagdmesser eine Klingenlänge von über zwölf Zentimetern aufwies, wird auch gegen den 43-jährigen Manchinger wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz ermittelt.

Kelheim